ungewolltes Abo: Deutsches Zentrales Handelsregister DZHR GmbH verlangt Zahlung für Handelsregistereintrag
- 1 Minuten Lesezeit
Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten Rechnungen der Firma Deutsches Zentrales Handelsregister (DZHR GmbH) aus Düsseldorf
Zahlen Sie nicht vorschnell!
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie wie zu reagieren ist.
Zum Hintergrund
Gewerbetreibende und Freiberufler, die sich erst kürzlich in das Handelsregister haben eintragen lassen, erhalten nun Rechnungen bzw. ein Vertragsangebot der Firma Deutsches Zentrales Handelsregister (DZHR GmbH) aus Düsseldorf (Geschäftsführer ist Matteo Salvatore Blandina).
Die Rechnungen belaufen sich auf 924,63 Euro (!) für eine Handelsregistereintragung.
Bei einem nur flüchtigen Blick könnte man davon ausgehen, es handele sich um die Rechnung für eine bereits erfolgte Eintragung in das „echte, offizielle“ Handelsregister.
Doch ein genauer Blick in das Kleingedruckte offenbart, dass man bei Zahlung der Rechnung einen neuen Vertrag mit der Firma abschließt über den Eintrag auf dzhr.info (derzeit offline).
Die Masche ist nicht neu! Über ein vergleichbares Vorgehen berichteten wir bereits in der Vergangenheit:
Unser Rat
Fallen Sie nicht auf diese Rechnung/Vertragsangebot herein.
Sollten Sie bereits gezahlt haben, so dürfte anwaltlicher Rat hilfreich sein.
Eine Rückforderung sollte anwaltlich geprüft und nötigenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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