United Media AG: Internet-System-Verträge und Vereinbarungen / Content Management bis SSL-Basic

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Einen eigenen, koordinierten Internetauftritt - und das, ohne sich groß darum kümmern zu müssen: Dies ist sicherlich ein Wunsch vieler Unternehmer.

Für solche Zwecke werden spezielle Werkverträge, sog. „Internet-System-Verträge“, angeboten, welche die Erstellung und Betreuung von Internetseiten umfassen.

Ein Anbieter von Internet-System-Verträgen ist die United Media AG. Die United Media AG ist Teil der Euroweb Group (https://www.euroweb.de/euroweb-group/). Auch weitere Unternehmen der Euroweb Group bieten solche Internet-System-Verträge an, z.B.

• die Madsack Online-Service GmbH & Co. KG,
• die Euroweb Internet GmbH,
• die WN Online-Service GmbH & Co. KG oder
• die WESTFALEN-BLATT OnlineService GmbH & Co. KG

Grundvertrag
Oftmals sind diese Internet-System-Verträge vorgefertigte Formulare, bei denen nur einzelne Felder ausgefüllt werden müssen und einige Informationen kleingedruckt sind.
Eine dieser kleingedruckten Informationen ist die Laufzeit. Diese beträgt 48 Monate, also 4 Jahre, wobei die Zahl 48 als „achtundvierzig“ ausgeschrieben im Kleingedruckten der Vertragsformulare vermerkt ist.

Die Kosten pro Monat betragen bei den uns vorliegenden Verträgen zwischen 150,00 € und mehr als 300,00. Zusammengerechnet auf die Gesamtlänge der Vertragslaufzeit können die Kosten somit im Bereich der oberen 10.000,00 € liegen.

Neuvertrag / zusätzliche „Vereinbarungen“
Von der United Media AG werden nach unterschiedlichem Zeitablauf sogenannte „Vereinbarungen über die Erstellung eines Internetauftrittes“ mit zusätzlichen Leistungen angeboten. Solche zusätzlichen Leistungen sind beispielsweise:

• Suchmaschinenoptimierung,
• SSL-Basic,
• Responsive Webdesign,
• Online Redaktion,
• Newsletter,
• Facebook Fanpage,
• Google My Business,
• QR-Code oder
• Content Management System.

Mit dem Unterzeichnen einer solchen „Vereinbarung“ würde unter Verweis auf einen „Altvertrag“ allerdings ein neue Vertragslaufzeit von 48 Monaten beginnen. Diese Vertragskonditionen der zusätzlichen Vereinbarungen sind ebenfalls kleingedruckt am Ende des Formulars vermerkt. Eine solche „Vereinbarung“ ist somit als „Neuvertrag“ zu deuten, dessen Wirksamkeit in Zweifel gezogen werden kann.

Sie haben einen Internet-System-Vertrag oder zusätzliche „Vereinbarungen“ mit der United Media AG abgeschlossen und sind damit nicht zufrieden?

Ob und wieweit Bestimmungen aus Ihrem Internet-System-Vertrag oder aus zusätzlichen Vereinbarungen mit der United Media AG im Einzelfall wirksam sind, lässt sich fachanwaltlich prüfen.
Die Fachanwälte und Anwälte unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg beraten bundesweit Mandanten im IT- und Vertragsrecht. Wir können Ihnen daher schnell und unverbindlich in einem Erstgespräch die besten möglichen Optionen zu Ihrem Vertrag vorschlagen.

Eine vorzeitige Kündigung Ihres Vertrags ist - je nach Umständen des Einzelfalls - nicht auszuschließen!
Wir raten Ihnen mit Fragen oder Anliegen bezüglich Ihres Vertrags wie z.B. einer vorzeitigen Kündigung zu einem Anwalt zu gehen. Grundsätzlich sind Kündigungsmöglichkeiten bei solchen Verträgen gegeben. Es gilt jedoch, bestimmte Kriterien z.B. bei der Formulierung Ihrer Kündigung einzuhalten und ggf. vorhandene Ansprüche der Gegenseite zu beachten. Ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt ist es also abzuraten, Selbstinitiative zu ergreifen.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Kontaktieren Sie uns gerne einfach für ein unverbindliches Erstgespräch per Telefon unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405 oder per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de. Nutzen Sie alternativ hier auf anwalt.de die Funktion „Nachricht senden“. Wir werden Ihnen mit Ihrem Problem weiterhelfen!




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