Unterhalt in den Niederlanden - Unterhaltszahlungen in Holland

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Wie laufen Unterhaltszahlungen in den Niederlanden ab? Wie wird der Unterhalt in Holland nach einer Scheidung mit einem niederländischen Lebenspartner berechnet?

Nach einer grenzüberschreitenden Scheidung stellen sich viele Betroffene Fragen nach dem Kindesunterhalt und dem Ehegattenunterhalt bzw. dem Partnerunterhalt.

In dem folgenden Artikel werden die häufigsten Fragen zu den Themen Familienrecht, Unterhalt und Unterhaltszahlungen in den Niederlanden beantwortet.

Kindesunterhalt in Holland

Der Kindesunterhalt in den Niederlanden wird in der Regel für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Befindet sich das Kind nach seinem 18. Lebensjahr noch in einer Ausbildung, verlängert sich der Anspruch max. bis zu der Vollendung des 21. In Deutschland hingegen müssen Eltern ihr Kind unabhängig vom Alter bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung finanziell unterstützen.

Unterhaltspflichtig sind in den Niederlanden nicht nur leibliche Eltern, sondern ggf. auch Adoptiv- oder Stiefeltern.

Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder in den Niederlanden

Zwei Faktoren bestimmen die tatsächliche Höhe der Unterhaltszahlungen in den Niederlanden: Bedarf des Kindes und Leistungsfähigkeit der Eltern.

Relevant für den Bedarf des Kindes ist der Lebensstandard, den das Kind vor der Trennung der Eltern erfahren hat. Die Leistungsfähigkeit der Eltern wird mit dem Nettoeinkommen beider Partner ermittelt. Ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt der Trennung beziehungsweise der Scheidung. Das Nettoeinkommen beider Elternteile wird addiert und mithilfe einer “Bedarfstabelle” ausgewertet. Diese Tabelle berücksichtigt neben dem Einkommen der Eltern auch das Lebensalter des Kindes.

Berücksichtigt werden ebenfalls die individuellen Lebensunterhaltskosten der einzelnen Elternteile. Hier werden u. a. Wohnkosten und immer rückkehrende Fixkosten angerechnet. Im folgenden Schritt steht 70 % dieses Betrags für den Unterhalt des Kindes zur Verfügung.

Außerdem ist wichtig, ob die Familie dauerhaft in einem Haushalt zusammengelebt hat. Haben die Eltern niemals in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, werden andere Maßstäbe zur Ermittlung des Bedarfs angewandt. So wird in manchen Fällen der Bedarf des Kindes nicht mit der Addition der Nettoeinkünfte beider Eltern berechnet. 

Was bedeutet Partnerunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt nach niederländischem Recht?

Partnerunterhalt in den Niederlanden bedeutet die finanzielle Unterstützung eines ehemaligen Ehepartners, der über kein eigenes oder zu geringes Einkommen verfügt und von dem nicht verlangt werden kann, dass dieser eine Arbeitsstelle annimmt. Diese finanzielle Unterstützung wird auch oft als nachehelicher Unterhalt bezeichnet.

Bei der Berechnung des Partnerunterhalts spielt die Dauer der Ehe eine große Rolle. Der Unterhaltsanspruch des Partners endet nach der Hälfte der Dauer der Ehe, höchstens jedoch nach 5 Jahren. Es gibt 2 Ausnahmen: Ehen mit kleinen Kindern und langjährige Ehen.

Bei Ehen mit Kindern beträgt die Dauer des Ehegattenunterhalts höchstens 12 Jahre, da der Ehegattenunterhalt erst endet, wenn das jüngste Kind 12 Jahre alt wird.

Hat die Ehe zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht mindestens 15 Jahre oder länger gedauert und ist die unterhaltsberechtigte Person höchstens 10 Jahre jünger als das gesetzliche Rentenalter, so beträgt die Dauer des Ehegattenunterhalts höchstens 10 Jahre.

Falls der bedürftige Ex-Partner in der Zwischenzeit erneut heiratet oder eine neue eheähnliche Partnerschaft eingeht, verfällt die Unterhaltspflicht mit sofortiger Wirkung. Diese Entscheidung ist dann ebenfalls endgültig und es kann nach der Auflösung der neuen Partnerschaft nicht erneut Unterhalt gegenüber dem vorigen Ex-Partner gefordert werden.

Selbstverständlich können die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen davon abweichen, sofern dies schriftlich geschieht.

Wie kann Damsté Advocaten - Rechtsanwälte - Notare Ihnen helfen?

Haben Sie Fragen zum grenzüberschreitenden Scheidungs- und Familienrecht? Unser Team aus deutschen und niederländischen Anwälten steht Ihnen gern zur Seite. Rufen Sie mich gern unverbindlich an unter meiner niederländischen Telefonnummer: +31 534 840 134 oder kontaktieren Sie mich per Mail: groothuismink@damste.nl

Foto(s): https://www.shutterstock.com/de/image-photo/sad-daughter-feeling-upset-about-parents-1823686166


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