Unterhalt & Strafrecht: Wer nicht zahlt, obwohl er muss, macht sich eventuell strafbar

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Nach einer Trennung oder Scheidung sind sich Ehepartner untereinander oder aber Eltern gegenüber ihren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen zum Unterhalt verpflichtet. Entsteht darüber Streit, entscheiden die Gerichte, in welchem Umfang Unterhalt zu zahlen ist.

Aber welche rechtlichen Folgen hat es, wenn man seiner Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, nicht nachkommt?

Verletzung der Unterhaltspflicht: Eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch

Die Pflicht zur Unterhaltszahlung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), und damit aus dem Zivilrecht. Hier finden sich die Regelungen, wer unter welchen Voraussetzungen an wen Unterhalt zu bezahlen hat. Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, muss dann auch mit zivilrechtlichen Folgen rechnen: Verurteilung zu Unterhaltszahlungen, und im Zweifel steht dann auch einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür, wenn man seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

Was aber die wenigsten wirklich wissen: Im Strafgesetzbuch (StGB) findet sich hingegen ein Paragraf, der ausdrücklich regelt, dass man sich strafbar macht, wenn man sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, sodass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre.

Gefährdung des Lebensunterhaltes

Der Wortlaut der Vorschrift macht aber eines deutlich: Nicht immer, wenn eine Person nicht den Unterhalt zahlt, den sie zahlen müsste, macht sich diese Person strafbar. Strafbar macht man sich mit einer Unterhaltspflichtverletzung nur, wenn der Unterhaltsberechtigte wegen des ausbleibenden Unterhalts tatsächlich in arge finanzielle Bedrängnis gerät, also seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.

Außerdem muss der Unterhaltspflichtige vorsätzlich keinen Unterhalt bezahlen. Bezahlt er keinen Unterhalt, weil er z. B. nicht weiß, dass er tatsächlich unterhaltsverpflichtet wäre, kann sich diese Person auch nicht strafbar machen. Auf seine zivilrechtliche Pflicht Unterhalt zu bezahlen hat Unwissenheit aber natürlich keine Auswirkung!

Strafe für Verletzung der Unterhaltspflicht

Unterhalt nicht zu bezahlen ist also unter bestimmten Voraussetzungen – aber auch nur dann! – eine Straftat. Wie bei anderen Straftaten auch droht dem Täter je nach Schwere der Schuld entweder eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Die Freiheitsstrafe kann grundsätzlich bis zu drei Jahren betragen, unter besonderen Umständen sogar kann die Verletzung der Unterhaltspflicht mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Ihr Ex-Partner zahlt keinen Unterhalt?

Ihr Ex-Partner zahlt nicht den Unterhalt, den er bezahlen müsste und Sie wissen nicht, wie Sie nun das Geld für Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihres Kindes bestreiten sollen? Sie wollen nun wissen, wie Sie gegen ihn vorgehen können, um an das Geld zu kommen, das Ihnen zusteht oder ob sich Ihr Ex-Partner sich sogar strafbar macht?

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