Unterhalt während der Ausbildung: Ein umfassender Ratgeber

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Die finanzielle Unterstützung von Kindern in der Ausbildung ist ein zentrales Thema im Familienrecht. Dieser Artikel bietet Eltern und Auszubildenden einen detaillierten Überblick über die Unterhaltsansprüche während der Ausbildung und wichtige Faktoren, die dabei zu berücksichtigen sind.

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Grundlagen des Kindesunterhalts für Auszubildende

Der Unterhalt für Kinder in der Ausbildung stellt Eltern oft vor Herausforderungen. Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern eine Ausbildung zu finanzieren, die ihren Neigungen, Fähigkeiten und dem Leistungswillen entspricht. Hierbei ist zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden zu unterscheiden.

Minderjährige Auszubildende

Minderjährige gelten im Hinblick auf den Unterhalt bedingungslos als unterhaltsbedürftig. Leben sie im Haushalt eines Elternteils, erfüllt dieser die Unterhaltspflicht durch Betreuung, Verpflegung und Wohnraum. Der andere Elternteil ist grundsätzlich barunterhaltspflichtig.

Volljährige Auszubildende

Bei volljährigen Auszubildenden wird die Unterhaltspflicht komplexer. Hier muss neben dem Einkommen der Eltern auch die eigene Einkommenssituation des Auszubildenden betrachtet werden, wie etwa eine Ausbildungsvergütung.

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Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt

Bei Auszubildenden, die eine Vergütung erhalten, wird diese auf den Unterhalt angerechnet. Abzüge für Ausbildungsaufwendungen und Fahrtkosten sind möglich. Übersteigt die Vergütung den Unterhaltsanspruch, kann die Unterhaltspflicht der Eltern entfallen.

Einfluss der Eltern auf die Ausbildungswahl

Eltern haben bei minderjährigen Kindern ein Mitspracherecht bei der Berufswahl und müssen den Ausbildungsvertrag mitunterzeichnen. Bei volljährigen Kindern liegt die Entscheidung über die Ausbildung beim Kind selbst, auch wenn die Eltern nicht einverstanden sind.

Beispiel zur Berechnung des Unterhalts

Ein 17-jähriges Kind absolviert eine Lehre mit einer Ausbildungsvergütung von 800 EUR. Der barunterhaltspflichtige Elternteil verdient netto 3.600 EUR. Unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle und des Kindergeldes ergibt sich ein angepasster Unterhaltsbetrag, in den die Ausbildungsvergütung einfließt.

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Spezifische Situationen und Ausnahmen

Unterhalt bei zweiter Ausbildung oder Studium

Die Verpflichtung der Eltern, eine Erstausbildung zu finanzieren, ist klar. Bei einer zweiten Ausbildung oder einem Studium hängt die Unterhaltspflicht von der Nähe der Ausbildungen zueinander und anderen Faktoren ab.

Unterhalt bei eigener Wohnung des Auszubildenden

Lebt das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern, ist der Unterhaltsbedarf individuell zu berechnen. Neben der Ausbildungsvergütung spielen hierbei auch das Kindergeld und möglicherweise BAföG eine Rolle.

Unterhalt bei Abitur – Lehre – Studium

Wenn ein Kind nach dem Abitur eine Lehre und anschließend ein Studium aufnimmt, kann ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang bestehen, der die Unterhaltspflicht der Eltern aufrechterhält.

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  1. Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten.
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Die Rolle professioneller Beratung

Angesichts der Komplexität der Thematik ist fachkundige Beratung von großer Bedeutung. Als Fachanwältin für Familienrecht unterstütze ich Eltern und Kinder, um zu einer fairen und rechtssicheren Lösung zu gelangen.

Individuelle Betrachtung und Beratung

Jeder Fall ist einzigartig, und es gibt keine Einheitslösung. Daher ist eine individuelle Beratung entscheidend, um die spezifischen Bedürfnisse und Umstände jeder Familie zu berücksichtigen.

Abschlussgedanken

Die Unterstützung von Auszubildenden ist ein wichtiger Aspekt des Familienrechts. Es ist entscheidend, dass Eltern und Kinder ihre Rechte und Pflichten kennen und verstehen. Für detaillierte Fragen und Unterstützung stehe ich als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht zur Verfügung.

Für Sie da:

RAin Repky

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Telefon: +49 7161 97814-0

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Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

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