Kindesunterhalt – Wie viel steht meinem Kind wirklich zu?

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Die Frage des Kindesunterhalts ist ein zentrales Thema in Trennungs- und Scheidungssituationen. Es geht dabei um mehr als nur Zahlen; es geht um das Wohl und die Zukunft Ihrer Kinder. In diesem Beitrag beleuchten wir, wie der Kindesunterhalt in Deutschland geregelt ist und was Sie als Elternteil beachten müssen.

Was ist Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt ist die finanzielle Unterstützung, die ein nicht betreuender Elternteil dem betreuenden Elternteil für die Versorgung und Erziehung des gemeinsamen Kindes zahlt. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.

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Berechnung des Kindesunterhalts

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle berücksichtigt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Sie wird regelmäßig angepasst, um Veränderungen in den Lebenshaltungskosten und im Einkommensniveau zu reflektieren.

Die Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2024:

Wichtige Faktoren

  • Einkommen des Unterhaltspflichtigen: Das monatlich verfügbare Nettoeinkommen ist ausschlaggebend für die Berechnung.
  • Selbstbehalt: Der unterhaltspflichtige Elternteil muss von seinem Einkommen leben können; daher wird ein Selbstbehalt berücksichtigt.
  • Betreuung und Erziehung: Nicht nur finanzielle, sondern auch persönliche Betreuung spielt eine Rolle. Gemeinsame Betreuung kann sich auf die Unterhaltshöhe auswirken.

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Sonderbedarf und Mehrbedarf

Neben dem regulären Unterhalt gibt es besondere finanzielle Verpflichtungen, die als Sonderbedarf und Mehrbedarf bekannt sind. Diese sind entscheidend für die umfassende Versorgung Ihres Kindes.

Was ist Mehrbedarf?

Mehrbedarf bezieht sich auf regelmäßige, außergewöhnliche Kosten, die über den Standardunterhalt hinausgehen. Dazu gehören Ausgaben, die für die besonderen Bedürfnisse des Kindes notwendig sind, wie:

  • Erweiterte Bildungskosten: Zum Beispiel zusätzliche Lernförderung oder spezielle Schulprogramme.
  • Besondere medizinische Kosten: Dies kann spezielle medizinische oder therapeutische Behandlungen einschließen, die über die normale Gesundheitsversorgung hinausgehen.
  • Außergewöhnliche Freizeitaktivitäten: Beispielsweise Musikunterricht oder Sportaktivitäten, die zur Entwicklung des Kindes beitragen.

Was ist Sonderbedarf?

Sonderbedarf umfasst einmalige, unvorhersehbare Ausgaben, die für das Kind notwendig werden.

  • Plötzliche gesundheitliche Notwendigkeiten: Wie unerwartete medizinische Behandlungen oder dringende Operationen.
  • Einmalige Bildungs- oder Entwicklungschancen: Dazu können besondere Bildungsreisen oder Teilnahmen an Workshops zählen, die eine einmalige Gelegenheit für das Kind darstellen.

Für Sie da:

RAin Regine Repky

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Telefon: +49 7161 97814-0

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Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

Foto(s): https://pixabay.com/photos/money-finance-family-child-support-7969231/

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