Unternehmensnachfolge - Nachfolgeplanung aktiv angehen

  • 3 Minuten Lesezeit

Der „Fall Ostmann“

Das Gewürzsortiment des Unternehmens Ostmann kennt man. In Reih und Glied sind Pfeffer & Co. in kleinen Dosen mit dem orangefarbenen Logo in nahezu jedem Supermarkt zu finden.

Die Geschichte der Ostmann-Gewürze beginnt Anfang des 20. Jahrhunderts. Drogist Karl Ostmann hatte den Einfall, Gewürze in verbrauchsgerechten Portionen zu verkaufen. Aus dem Hinterzimmer seiner Drogerie heraus entwickelte sich die Idee zum Erfolg.

Auch die Übergabe des Unternehmens an die nächsten Generationen gelang. In den neunziger Jahren lag das Unternehmen schließlich in den Händen der Enkel von Karl Ostmann. Dann brachte ein tragischer Unglücksfall die Unternehmensgeschichte aus der Bahn: eine Gesellschafterin und ihr Ehemann ließen sich scheiden. Aus der Ehe war eine gemeinsame Tochter hervorgegangen. Die Gesellschafterin verfasste nach der Scheidung ein Testament und setzte ihre Tochter zur Alleinerbin ein. Bei einem schweren Autounfall kamen Mutter und Tochter ums Leben. Die Mutter starb kurz vor der Tochter. Damit erbte die Tochter zuerst das Vermögen der Mutter, einschließlich des Gesellschaftsanteils. Mit dem Tod der Tochter ging das Vermögen an deren Erben. Das war nach der gesetzlichen Regelung der Ex-Ehemann der Gesellschafterin. Ein Ergebnis, das von ihr nicht gewollt war und erhebliche Folgen für das Unternehmen hatte. Im Jahr 1994 wurde es verkauft.

Der Fall Ostmann zeigt, dass eine nicht abschließend durchdachte Regelung zu bitteren Folgen führen kann.

Die rechtlichen Facetten der Unternehmensnachfolge sind vielseitig

Gesellschaftsrechtliche, familienrechtliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen greifen bei der Unternehmensnachfolge ineinander.

Beispiel: „Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit den Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt, soweit es sich um volljährige Abkömmlinge des Gesellschafters handelt.“

So lautet eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH. Gleichzeitig hat einer der Gesellschafter der GmbH mit seiner Ehefrau ein sogenanntes Berliner Testament verfasst. Darin setzen sich er und seine Frau gegenseitig zu Erben ein und nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten erben die Kinder.

Angenommen, der Gesellschafter stirbt zuerst: Laut Testament erbt die Ehefrau sein Vermögen einschließlich des Geschäftsanteils an der GmbH. Ein Widerspruch zum Gesellschaftsvertrag, wonach die Gesellschaft nur mit den Abkömmlingen (= Kindern) fortgesetzt werden darf.

An dem Beispiel wird deutlich, dass alle Regelungen aufeinander abgestimmt werden müssen. Es kommt auf die Details an. Eine Einheitslösung für alle Unternehmensnachfolge-Fälle gibt es nicht. Schließlich haben alle beteiligten Personen stets ihre individuellen Interessen.

Nicht Handeln ist keine Option

Mit diesen Erkenntnissen fällt es den Beteiligten häufig schwer, die Herausforderung Unternehmensnachfolge anzupacken. Der Prozess ist eine zusätzliche Herausforderung zum Unternehmensalltag. Gleichzeitig sollte jedem klar sein: nur eine aktive Nachfolgeplanung führt zu den gewünschten Zielen.

Ziele definieren

Die entscheidende Frage lautet: Was wollen die Beteiligten? Und mit Beteiligten sind nicht nur Übergeber und Nachfolger gemeint. Eingebunden werden sollten z. B. auch die Familienangehörigen. Im klassischen Fall, in dem die Ehefrau ihren Ehemann jahrzehntelang beim Aufbau seines Unternehmens unterstützt hat, will auch sie im Rentenalter versorgt sein.

Überblick verschaffen

Um die Ziele mit den Regelwerken wie Testament, Gesellschaftsvertrag etc. in Einklang zu bringen, ist ein Überblick über die bestehenden Regelungen unumgänglich.

Nach Klärung und rechtlicher Prüfung der Ist-Situation kann die rechtliche Strukturierung und Gestaltung erfolgen. Im Idealfall werden dabei die Interessen aller Beteiligten miteinbezogen. Nur so können Streitigkeiten in der Zukunft von vornherein vermieden werden.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Unternehmen und Familienbetrieben bei der Nachfolgeplanung und Vertragsgestaltung. Wir beraten Sie gerne zum Thema Unternehmensnachfolge. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Rechtsanwältin Regine Rang

Rechtsanwältin & Steuerberaterin Sabine Bleuel


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Regine Rang

Beiträge zum Thema