Unternehmensstiftung – 8 Fragen und Antworten

  • 3 Minuten Lesezeit

Unternehmer, die ihr Lebenswerk dauerhaft erhalten wollen, denken immer häufiger darüber nach das Familienunternehmen in eine Stiftung zu übertragen. Im nachfolgenden Beitrag beantworte ich die 8  häufigsten Fragen rund um die Unternehmensstiftung.


Ausführliche Informationen rund um die Unternehmensstiftung finden Sie hier auf unserer Kanzlei-Website: https://www.rosepartner.de/unternehmensstiftung.html

Was ist eine Unternehmensstiftung?


Die Unternehmensstiftung ist eine rechtlich selbständige Vermögensmasse aus Unternehmensanteilen, die unter anderem dem Erhalt und der dauerhaften Fortführung eines Unternehmens zum Zweck hat. Bei der Gründung überträgt der Unternehmer die Anteile auf die Stiftung. Möglich, aber selten, ist die Unternehmensträgerstiftung, bei der die Stiftung nicht Gesellschafterin des Unternehmens ist, sondern selbst das Unternehmen führt.


Ist die Unternehmensstiftung stets gemeinnützig?


Abhängig davon, an wen die Erträge ausgeschüttet werden, kann die unternehmensverbundene Stiftung gemeinnützig sein oder als Familienstiftung gelten. Verfolgt die Unternehmensstiftung gemäß Satzung gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und verwendet die Unternehmensgewinn dafür, gilt sie als gemeinnützig und ist umfassend von den wichtigsten Steuerarten befreit.


Denkbar und verbreitet sind aber auch unternehmensverbundene Stiftungen, die neben dem Erhalt des Unternehmens den Zweck verfolgen, den Stifter, seine Familie und Nachfahren dauerhaft wirtschaftlich abzusichern. In diesen Fällen spricht man von einer Familienstiftung.


Welche Organe hat eine Unternehmensstiftung?


Wie jede andere selbständige Stiftung hat auch die unternehmensverbundene Stiftung einen Vorstand, der die Geschäfte führt und die Stiftung nach außen vertritt. Daneben kann auch ein Kontrollgremium installiert werden, das sich zum Beispiel Stiftungsrat oder Kuratorium nennt.

Welche Organe es gibt und wie diese zu besetzen sind, ist in der Stiftungssatzung geregelt. Das gleiche gilt für das Zusammenspiel zwischen dem Stiftungsvorstand und der Geschäftsleitung des Unternehmens.


Wie gründet man eine Unternehmensstiftung?


Am Anfang des Gründungsprozesses steht die Frage, ob die Stiftung im konkreten Fall überhaupt das passende Nachfolgeinstrument ist. Dann folgt ein umfassendes steuerliches und rechtliches Konzept, dessen Umsetzung dann vor allem in der Stiftungssatzung vorgenommen wird.

Parallel läuft die Abstimmung mit der Stiftungsbehörde, die schließlich die Stiftung als rechtsfähig anerkennt und gegebenenfalls auch eine Abstimmung mit dem Finanzamt.

Leben wird der Stiftung eingehaucht, wenn die Stiftungsorgane bestellt sind und der Unternehmer die Gesellschaftsanteile an die Stiftung überträgt.


Welche Steuern fallen bei der Gründung der Stiftung an?


Werden bei der Gründung der Stiftung Unternehmensanteile unentgeltlich an die Stiftung übertragen, unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der Schenkungsteuer. Soweit es sich dabei um begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne des Erbschaftsteuerrechts handelt, gibt es jedoch umfassende Befreiungsmöglichkeiten. Im übrigen gilt für die Erstausstattung der Stiftung mit Vermögen aufgrund des sogenannten Steuerklassenprivilegs die günstige Steuerklasse I.

Bei gemeinnützigen Stiftungen fällt grundsätzlich keine Schenkungsteuer an.


Was ist die Erbersatzsteuer?


Da die Stiftung nicht sterben kann, würde nach der Einbringung des Unternehmens in eine Familienstiftung auch keine Erbschaftsteuer mehr anfallen. Der Gesetzgeber hat dafür jedoch die sogenannte Erbersatzsteuer erfunden, die alle 30 Jahre einen Erbfall fingiert.

Die Stiftung wird dabei so besteuert, als habe ein Erbfall mit zwei erbenden Kindern stattgefunden – also mit Steuerklasse I und einem Freibetrag von 800.000 Euro.


Wie werden bei der Stiftung die Unternehmensgewinne besteuert?


Die Erträge der Stiftungen stammen aus der Beteiligung am Unternehmen. Auf der Ebene der Stiftung unterliegen Erträge grundsätzlich der Körperschaftsteuer, nicht aber der Gewerbesteuer. Bei den Destinatären – also den begünstigten Personen, kommt (je nach Ausgestaltung der Satzung) sowohl eine Besteuerung von Kapitalerträgen (Abgeltungssteuer) als auch von sonstigen Einkünften (Teileinkünfteverfahren) in Betracht.


Wer hat die Aufsicht über die Unternehmensstiftung?


Die selbständige Unternehmensstiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht durch die zuständige Stiftungsbehörde. Diese wacht vor allem über die Einhaltung des Stiftungszwecks. Soweit es sich jedoch um eine Familienstiftung handelt, ist die Aufsicht in einigen Bundesländern deutlich reduziert.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Michael Demuth

Beiträge zum Thema