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Untersuchungshaft für schweizer Fußballfan bestätigt

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Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 18.07.2013, Aktenzeichen: 5 Ws 245 u. 266/13, die Untersuchungshaft eines Fußballfans bestätigt und dessen Beschwerde verworfen.

Der Beschuldigte, ein Mitglied der „Ultra-Szene" des schweizerischen Fußballvereins Young Boys Bern, soll sich am 10.05.2013 mit Anhängern des Wuppertaler SV am Essener Hauptbahnhof aufgehalten haben. Dort soll er einen Polizeibeamten, der einen Wuppertaler „Fan" nach einer Straftat vorläufig festnehmen wollte, von hinten mit einer gefüllten Bierflasche gezielt auf dem Hinterkopf geschlagen haben, so dass diese zerbrach. Durch den Schlag soll der Polizeibeamte bewusstlos zu Boden gegangen sein und eine Platzwunde erlitten haben.

Wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und dem Haftgrund der Fluchtgefahr ist gegen den Beschuldigten noch am Tattage Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet worden.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anordnung der Untersuchungshaft bestätigt und die Haftbeschwerde des Beschuldigten zurückgewiesen. Nach Ansicht der Richter sei der dringende Tatverdacht gegeben. Weiterhin hat das Gericht den Haftgrund der Fluchtgefahr bejaht.


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