Unwirksame Kündigungen und rechtswidrige Schufa-Einträge der Barclays Bank

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AdvoAdvice hilft bei Forderungsabwehr!

Die Barclays Bank ist weiterhin ein sehr beliebter Anbieter im Bereich von Kreditkarten und Dispositionskrediten. Die Angebote sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus verlockend. Oftmals entstehen im Laufe der Vertragszeit aber größere Probleme.

Schwierigkeiten bei Barclays-Verträgen

Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte oder Ihrem Überziehungskredit bei der Barclays Bank zu kämpfen haben, sind Sie nicht allein. Viele Barclays-Kunden finden sich in ähnlichen Situationen wieder und leider ist es nicht immer leicht, den Durchblick zu behalten.

Das Verhalten der Barclays Bank ist dabei oftmals widersprüchlich und so können die nach Eingang einer Kündigung geltend gemachten Beträge oftmals abgewehrt werden. Dies gilt auch für unrechtmäßige Schufa-Einträge. Hintergrund sind die teils sehr unklaren Rückzahlungsforderungen der Barclays, die bei den Betroffenen durchaus Verwirrung stiften können. Am Ende kommt es dann oftmals zu Kündigungen.

Die Verbindung aus den oft hohen Gesamtforderungen und den Schufa-Einträgen führt oft zu ernsthaften finanziellen Problemen. Wir, die Anwaltskanzlei AdvoAdvice, haben uns auf diese Thematiken spezialisiert und stehen Ihnen zur Seite.

Kündigungen und Einträge unwirksam

Seit über zwei Jahren gibt es am Landgericht Hamburg eine einhellige Rechtsprechung (siehe unter anderem hier), dass die von der Barclays Bank veranlassten Schufa-Einträge in aller Regel fehlerhaft und damit zu widerrufen sind. Die auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice haben hier vielfältige Erfolge erringen können. In der Folge wurden bereits viele Negativeinträge zur Löschung gebracht.

Ein aktuelles Verfahren gibt jedoch Grund zur Annahme, dass nicht nur die Schufa-Einträge oftmals unrechtmäßig erfolgen. Vieles spricht dafür, dass auch eine große Anzahl der Kündigungen der Barclays Bank hinsichtlich der Dispositionskredite sowie der Kreditkarten unwirksam sein dürften.

In der Folge können damit nicht nur negative Schufa-Einträge gelöscht werden. Vielmehr kann man sich auch gegen die oftmals großen Gesamtforderungen zur Wehr setzen. Für betroffene Personen macht es einen großen Unterschied, ob der gesamte Rückstand oder doch nur die regelmäßig vereinbarten 2% - 3% des bestehenden Saldos zurückgeführt werden müssen. Auch hier können die Experten der Kanzlei AdvoAdvice behilflich sein.

Wie kann sich gewehrt werden?

Nach unserer Erfahrung sind viele Kündigungen von Kreditkarten und Überziehungskrediten wie auch damit verbundene Schufa-Einträge bei der Barclays Bank rechtswidrig. Als betroffene Kunden haben Sie Rechte, die es zu schützen gilt. Sofern Sie eine Kündigung erhalten, können Sie dieser unmittelbar gegenüber der Barclays Bank widersprechen. Sie können auch selbst die Entfernung von Schufa-Einträgen verlangen.

Sollte sich die Barclays Bank nicht auf Sie eingehen, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir, die Anwaltskanzlei AdvoAdvice, haben das notwendige Know-how, um sowohl ungerechtfertigte Kündigungen zu bekämpfen als auch falsche Schufa-Einträge zu korrigieren.

Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam unserer Kanzlei zu wenden und ein kostenfreies Erstgespräch zu vereinbaren. Nutzen Sie hierzu unsere Telefonnummer 030 921 000 40 oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de.

Gerne können Sie auch direkt über Anwalt.de Kontakt zu Ihren Anwälten und Experten Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann aufzunehmen. 

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.


Foto(s): AdvoAdvice

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