Update zu "Deutsche Reise": Reisewerte sind in Gefahr! Die "alte" Deutsche Reise gibt es nicht mehr

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Wir berichten seit mittlerweile unglaublichen 6 Jahren über die Deutsche Reise. Leider können wir nur sagen, dass die Nachrichten mit der Zeit immer schlechter geworden sind. Deswegen ist es an der Zeit für einen neuen Rechtstipp:

Alte Deutsche Reise Firmen verschwinden – eine neue Firma wird gegründet

Unserer Meinung nach versucht die Deutsche Reise es ihren Kunden zwischenzeitlich so schwer wie möglich zu machen, überhaupt den richtigen Vertragspartner zu finden. Der Reisesparvertrag wurde ursprünglich von drei verschiedenen „Deutsche Reise-Firmen“ angeboten.

Eine Deutsche Reise Firma – die Reiseclub D GmbH & Co KG – wurde zwischenzeitlich aufgelöst und die Geschäfte sind auf die niederländische Treu Team Trust B.V. Trust B.V. übergegangen. Zunächst konnte man diese Firma auch erreichen und „alles war gut“. Mittlerweile ist diese niederländische Firma einfach untergetaucht und für uns und die Gerichte nicht mehr erreichbar.

Interessanterweise ist seit kurzem eine neue Deutsche Reise Firma aufgetaucht: Die Deutsche Reise B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Diese verschickt neuerdings Schreiben an die Kunden der Deutschen Reise. Welche Rolle dieser Firma im Deutschen Reise Firmengeflecht spielt verstehen wir bislang noch nicht. Einfacher wird es für die Kunden dadurch auf jeden Fall nicht.

Die Deutsche Reise weigert sich den Vertragspartner zu nennen – Klage auf Auskunft

Ein „Verschwinden“ eines Vertragspartners ohne vorherige Insolvenz sieht das deutsche Recht nicht vor. Auch die Deutsche Reise hat uns mitgeteilt, dass der Vertragspartner nicht verschwunden sei – weigert sich aber neuerdings den Namen des Vertragspartner mit einer ladungsfähigen Anschrift mitzuteilen.

Aus diesem Grund erheben wir nun für unsere Mandanten Klage auf Auskunft. So wollen wir die Deutsche Reise zwingen, uns den Vertragspartner mitzuteilen. Eventuell ist es möglich in dieser Klage eine Einigung über die Reisewerte zu erzielen. Wenn nicht, reichen wir gegen den Vertragspartner eine weitere Klage ein. Die Kosten der Auskunftsklage beantragen wir der Deutsche Reise aufzuerlegen.

Kostenlose Erstanfrage

Wenden Sie sich gerne an uns, eine Erstanfrage ist dabei immer kostenlos. Schreiben Sie uns einfach oder füllen Sie am besten gleich unseren Fragebogen über die Deutsche Reise aus:

www.kanzlei-hufschmid.de/Fragebogen-DeutscheReise

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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