Update zur Insolvenz der P&R Transport-Container Gruppe

  • 2 Minuten Lesezeit

Neben den drei bereits insolventen Unternehmen der P&R Gruppe läuft derzeit eine vierte Gesellschaft dieser Gruppe Gefahr, in die Insolvenz zu fallen. Es handelt sich um die P&R Transport-Container GmbH.

Der Hintergrund ist, dass dieser Gesellschaft Forderungen gegen die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH zustehen. Diese Gesellschaften befinden sich jedoch bekanntermaßen in Insolvenz. So besteht derzeit die Gefahr, dass die P&R Transport-Container Gruppe selbst ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern nicht mehr nachkommen kann. Dies hat die P&R Transport-Container GmbH in einer Ad-hoc Meldung im Bundesanzeiger selbst eingeräumt.

Derzeit kann somit nicht eingeschätzt werden, ob auch die P&R Transport-Container GmbH in die Insolvenz fällt, was natürlich für viele Anleger weiteren Schaden nach sich ziehen wird.

Wenn Sie Anleger sind und Ihr Vertragspartner die P&R Transport-Container GmbH ist, raten wir Ihnen, das Eigentumszertifikat anzufordern. Dieses kann für die Verfolgung Ihrer Rechte von maßgeblicher Bedeutung sein.

Ein besonderes Risiko besteht für Anleger aller Gesellschaften der P & R Gruppe in der Form einer möglichen Nachzahlung. Laut Prospekt haften die Anleger persönlich und unbeschränkt für die finanziellen Verpflichtungen aus den Containern. Dies sind insbesondere Kosten wegen Stand- und Lagergebühren, Versicherung, Wartung, Unterhalt u. ä. Auch wenn bei einer GmbH dies gesetzlich so nicht vorgesehen ist, kommt dies im Ergebnis einer Nachschusspflicht, wie sie bei notleidenden Fonds üblich ist und dort zu erheblichen Schäden bei Anlegern geführt hat, gleich.

Auch kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass bereits erfolgte Zahlungen einer Gesellschaft im Insolvenzfall einer Prüfung durch den Insolvenzverwalter mit dem Ziel einer Rückforderung unterzogen werden.

Hier sollten sich betroffene Anleger anwaltliche Hilfe holen, da es nicht nur darum geht, bereits erlittene Verluste zu minimieren, sondern vor allem auch zukünftige Schäden zu verhindern.

Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher, Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht und allgemeines Zivilrecht



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher

Beiträge zum Thema