Urheber-Abmahnung, Mahnbescheid oder Klage von FROMMER Legal für Leonine Licensing GmbH erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage der Rechtsanwälte FROMMER Legal im Auftrag der Leonine Licensing GmbH erhalten?



Aktuell haben wir mehrere Abmahnungen und auch Mahnbescheide von der Kanzlei Frommer Legal im Namen der Leonine Licensing GmbH zur Prüfung vorliegen.

Unter anderem werden hier Urheberrecht betreffend folgende Filme geltend gemacht: „The Iron Claw“, „Silent Night -Stumme Rache“, „Die Tribute von Panem - The Hunger Games“ und „Dumb Money – Schnelles Geld“.


Die Anwälte von Frommer Legal rügen eine angebliche Urheberrechtsverletzung an den genannten Filmen. Regelmäßig wird ein „Verbreiten“ des Filmes durch ein „öffentliches Zugänglich machen“ abgemahnt und verfolgt.


  • Mit der Abmahnung wird sodann insbesondere gefordert:
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung der angefallenen Abmahnkosten
  • Zahlung eines Lizenzschadensersatzes


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte juristisch überprüft werden: so ist zunächst zu prüfen ob und inwieweit überhaupt eine Verletzung von Schutzrechten vorliegt.

Ist der Vorwurf nicht zutreffend oder sind Sie nicht „Täter“, so ist zu prüfen, ob Sie ggf. als „Störer“ haften müssen. Dies ist nur in bestimmten Situationen unter gewissen Voraussetzungen der Fall.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. 

Auch ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Gebühren und Lizenzansprüche, dies sich regelmäßig anhand der Lizenzanalogie berechnen, reduziert werden können.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls mit Prüfung der Erfolgs-Chancen vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Sie können auch unser Sofort-Hilfe-Kontaktformular nutzen:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0


Auch können Sie gerne sofort einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren:

https://e-commerce-kanzlei.de/termin.html


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

https://e-commerce-kanzlei.de/allgemeine-hinweise-abmahnung-der-kanzlei-waldorf-frommer-erhalten.html



Ansprechpartner bei uns im Hause ist auch Frau Rechtsanwältin Maria Fedorova

www.e-commerce-kanzlei.de

Günnewig Rechtsanwälte

Stand: 05.03.2024




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