Urheberrecht | ProPix GmbH | Frömming Mundt & Partner | Abmahnung

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zur vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnung von der Kanzlei Frömming Mundt & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB vor, in welcher diese angibt, im Auftrag der ProPix GmbH zu handeln. Mit der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung bezüglich der Verwendung eines Fotos in einem Onlineshop begangen zu haben. Unter Fristsetzung wird der Abgemahnte aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 979,10€ zu zahlen sowie eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben.

II. Was Sie zu Unterlassungserklärungen unabhängig von I. wissen sollten!

Achtung! Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie mögliche Strafzahlungen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich vorerst die Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwalts, damit dieser prüft, ob eine Unterlassungserklärung umgangen werden kann.

III. Hilfe nötig? Rufen Sie die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Als Service der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wird Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt.

  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht, Markenrecht und Urheberrecht.
  • Die Kanzlei nimmt Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an.
  • Von Mandanten auf anwalt.de bewertete Kanzlei.

Weitere Informationen zu Abmahnungen unter: www.aid24.de


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