Urheberrechtliche Abmahnung wegen Fotonutzung: Frommer Legal mahnt wieder für Image Professionals GmbH ab

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Aktuell sprechen die Rechtsanwälte Frommer Legal wieder bilderrechtliche Abmahnungen für die Image Professionals GmbH aus. Was ist von diesen Abmahnungen zu halten und welche Reaktion hierauf ist zu empfehlen?

Bilderrechtliche Abmahnungen von Frommer Legal

Erneut wurden wir wegen einer fotorechtlichen Abmahnung von Frommer Legal aus München (früher bekannt unter dem Namen Waldorf Frommer) kontaktiert. Die Kanzlei spricht seit Jahren immer wieder  Abmahnungen wegen ungenehmigter Foto-Nutzung aus. Hierbei traten die Münchener Rechtsanwälte schon für verschiedene Rechteinhaber auf, so z. B. für

  • Image Professionals GmbH
  • Stock Food GmbH
  • Great Bowery Deutschland GmbH
  • August Image LLC

Food Fotos ohne Genehmigung im Internet verwendet?

Konkret geht es um ein Lichtbild, welches der Empfänger der Abmahnung ohne eine entsprechende Genehmigung im Internet verwendet haben soll. Die Firma Image Professionals GmbH aus München, in deren Auftrag hier abgemahnt wird, leitet ihre Rechtsposition hierbei offenbar von der Firma ddp Media GmbH aus Hamburg ab. Eine entsprechende „Ermächtigung“ wird vorgelegt.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird ein Lizenzschadensersatz in Höhe von insgesamt 1.904,00 € gefordert (inklusive eines 100%igen Aufschlages wegen Nichtnennung des Urhebers). Schließlich soll der Abgemahnte auch noch Ersatz von Abmahnkosten leisten. Diese berechnet die abmahnende Kanzlei nach einem Gegenstandswert von 11.904,00 €, also weitere 885,80 €. Mit Steuern wird hier vorliegend ein Gesamtbetrag von 2.958,10 € gefordert.

Welche Reaktion wird empfohlen?

Wir raten dringend davon ab, urheberrechtliche Abmahnungen einfach zu ignorieren. Das Kostenrisiko ist nicht zu unterschätzen. Wenn die gesetzten Fristen ungenutzt verstreichen, kann der abmahnende Rechteinhaber gerichtlich vorgehen. Dies ist meist mit deutlich höheren Kosten verbunden. 

Ebenso riskant ist es jedoch, die vorformulierte Unterlassungserklärung, die solchen Abmahnungen meist beigefügt wurde, einfach ungeprüft zu unterschreiben. Ob überhaupt Unterlassungsansprüche bestehen, sollte zuerst geprüft werden. Auch wird man in den vorformulierten Erklärungen nicht selten zu mehr verpflichtet als rechtlich erforderlich. Oft können die Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender formuliert werden als von den Abmahnern gewünscht. Die übereilte Abgabe einer Unterlassungserklärung birgt jedenfalls nicht selten die Gefahr, in die Falle einer Vertragsstrafe zu tappen, etwa wenn das beanstandete Bildmaterial nicht restlos gelöscht wurde. 

Wer eine fotorechtliche Abmahnung erhalten hat, sollte sich hierzu anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um den Vorgang auf eine möglichst risikoarme Weise zu beenden.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung von Frommer Legal wegen einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren bundesweit zahlreiche Mandanten in Fragen des Urheber- und Medienrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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