Urteil des EuGH: Scoring-Praxis der Schufa verstößt gegen die DSGVO

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Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, womit wir schon seit einem Jahr rechnen: Die aktuelle Scoring-Praxis der Schufa ist rechtswidrig! Das Urteil ist für die Schufa ein herber Schlag, doch geht das unbeliebte Unternehmen dadurch zugrunde? Diese Hoffnung von vielen Verbrauchern in Deutschland wird auf absehbare Zeit allerdings nicht wahr.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall rechtswidrig

Rechtswidrig sind nach Art. 22 DSGVO durch das Urteil nur automatisierte Entscheidungen im Einzelfall. Davon betroffen sind Sofortkredite und Finanzierungen mit Zahlungsaufschub zum Beispiel über Klarna oder PayPal. Hier erfolgt eine elektronische Abfrage Ihres Score-Wertes bei der Schufa in Millisekunden, ohne dass ein Mensch Ihre Kreditwürdigkeit bewertet.

Wenn Ihr Bankberater über deinen Kredit entscheidet wie zum Beispiel bei der Finanzierung eines Autos, gilt das nicht.

Es wird auch nicht gleich möglich sein, online an günstige Kredite mit schlechtem Schufa-Score zu kommen, denn das Urteil wirkt noch nicht direkt gegenüber der Schufa.

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil verweist das Verfahren erstmal an das Verwaltungsgericht Wiesbaden zurück. Dort wird entschieden, ob es im deutschen Recht eventuell eine Ausnahme für das Scoring-Verfahren gibt. Das ist zwar unwahrscheinlich, denn ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht - dennoch wird die Schufa hier versuchen, Zeit zu gewinnen.

Bis dahin wird sich die Vergabe von Sofortkrediten wahrscheinlich ändern müssen, sodass auch andere Daten neben dem Schufa-Score über Ihre Bonität herangezogen werden. 

Foto(s): Ghendler Ruvinskij

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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