Urteil gegen die UDI Projekt-Finanz II GmbH: Anleger bekommt sein Kapital zurück

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Anleger der UDI Projekt-Finanz II GmbH haben nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth gute Chancen ihr investiertes Kapital vollständig zurückzubekommen. Das Landgericht hat die UDI Projekt-Finanz II GmbH verurteilt dem, von unserer Kanzlei vertretenen Anleger seine Einlage von EUR 10.000,00 zurückzuzahlen.


Nachdem der Anleger seine Genussrechte der UDI Projekt-Finanz II GmbH ordentlich gekündigt hatte, weigerte sich diese ihm seine Einlage von EUR 10.000,00 zurück zu zahlen. Daraufhin beauftragte uns der Kläger mit der Klage gegen die UDI Projekt-Finanz II GmbH auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals.


Im Verlauf des Klageverfahren argumentierte die UDI Projekt-Finanz II GmbH, sie sei nicht zur Rückzahlung der Einlage verpflichtet, denn das Genussrechtskapital nehme nach § 6 Abs. 1 der Genussrechtsbedingungen an den Verlusten der Gesellschaft bis zur vollen Höhe teil. Zudem erhob die UDI Projekt-Finanz II GmbH Widerklage auf Rückzahlung der Ausschüttungen von über EUR 4.000,00 gegen den Anleger, da diese angeblich nicht ausgezahlt hätten werden dürfen.


Dem ist nun das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 16.03.2023 entgegengetreten. Das Landgericht ist in seinem Urteil unserer Rechtsauffassung gefolgt und hat bestätigt, dass § 6 der Genussrechtsbedingungen der UDI Projekt-Finanz II GmbH wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam ist. Es stellte fest, dass dem Anleger in der Folge die Einlage von EUR 10.000,00 ohne Abzug zurückzuzahlen sei. Es finde auch keine Aufrechnung mit den ausgezahlten Ausschüttungen statt, denn diese könnten von der UDI Projekt-Finanz II GmbH nicht zurück verlangt werden.


In dem Urteil bestätigt das Landgericht Nürnberg-Fürth den Anspruch der Genussrechteinhaber der UDI Projekt-Finanz II GmbH das investierte Kapital ohne Anzüge von der UDI Projekt-Finanz II GmbH zurück zu verlangen.


Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte vertritt als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits eine Vielzahl von geschädigten UDI Anlegern. Wir haben uns bereits ausführlich mit den Ansprüchen von UDI Anlegern auseinandergesetzt und für unsere Mandanten obsiegende Urteile gegen eine Vielzahl von UDI Kapitalanlagegesellschaften erzielt. Aktuell führen für wir unsere Mandanten zahlreiche Klagen gegen UDI Gesellschaften und ihre Verantwortlichen auf Ersatz ihres Schadens.

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