Urteil gegen Volkswagen: 73.000 km kostenlos Auto gefahren

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Das Landgericht Kassel hat einer Klägerin das Maximum an Schadensersatz zu gesprochen, dass in dem Verfahren gegen die Volkswagen AG möglich war. Im Urteil vom 4.9.2019 (Az. 8 O 2320/18) in dem Verfahren geführt von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, wurde festgehalten, dass die Klägerin keine Nutzungsentschädigung für die von ihr gefahrenen 73.000 km zahlen muss.

Die Besitzerin eines VW Touran hatte ihr Fahrzeug im August 2015 gekauft und aufgrund des Abgasskandals im Dezember 2018 Klage gegen VW eingereicht. Sie forderte neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch dessen Verzinsung ab Kauf in Höhe von 4 %.

Das Landgericht Kassel gab ihr Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass die Klägerin von VW sittenwidrig getäuscht worden sei. Die im Fahrzeug verbaute Abgassoftware sei nur eingebaut worden, um die Abgaswerte des Dieselmotors zu beschönigen und somit seine Zulassung als Motor der Euro 5-Norm zu erreichen. Dieser Umstand habe sich auch nicht durch das Aufspielen des Softwareupdates geändert.

„Außergewöhnlich an dem Urteil des Landgerichts Kassel ist, dass sich die Klägerin nicht die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen muss.“ erläutert Rechtsanwalt Dirk Sinnig, der das Verfahren vor dem Landgericht Kassel geführt hat. „Das Urteil des Landgerichts Kassel ist mehr als gerecht.“ fährt Rechtsanwalt Sinnig fort. „Es ist dem geschädigten Autobesitzer auch nur schwer zuzumuten, dass der schädigende Hersteller trotz der bewussten Abgasmanipulation auch noch eine Entschädigung für die Nutzung des manipulierten Fahrzeugs erhält.“ 

Für die Klägerin war das mithilfe der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführte Verfahren ein voller Erfolg. Neben dem Kaufpreis in Höhe von 21.470 Euro wurde ihr noch der Zinsbetrag aus der Verzinsung in Höhe von etwa 3.500 Euro zugesprochen.

Individualprozess kann schneller Erfolg bringen als Musterverfahren

Einmal mehr zeigt dieses Urteil des Landgerichts Kassel, dass sich ein Individualprozess gegen die Volkswagen AG und andere Hersteller zeitlich und finanziell lohnen kann. Bestand zum Zeitpunkt des Autokaufs eine Verkehrsrechtschutzversicherung, ist das Einklagen von Schadensersatzansprüchen meist ohne finanzielles Risiko möglich.

Vom Abgasskandal betroffene Autofahrer sollten ihre Ansprüche durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen. Sind sie im Klageregister der Musterfeststellungsklage eingetragen, und hatten zum Zeitpunkt des Autokaufs eine bestehende Verkehrsrechtschutzversicherung, dann sind die Aussichten in einem individuellen Verfahren Recht zu bekommen höher, als in dem befürchteten „Kaugummi-Verfahren“ vor dem VW-freundlichen Oberlandesgericht Braunschweig.

Das Verlassen der Musterfeststellungklage ist noch bis zum 30.09.2019 möglich.


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