Urteil im Volkswagen-Skandal – Händler muss Auto zurücknehmen

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Das erste Gericht verurteilt einen Autohändler dazu, ein manipuliertes Fahrzeug von Volkswagen zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Das Urteil des Landgerichts München I ist die erste Entscheidung seit Bekanntwerden des VWAbgas-Skandals, welches einen Händler zur Rücknahme und Kaufpreiserstattung verpflichtet. Der Kaufpreis für das VW-Auto muss abzüglich einer Pauschale für die gefahrenen Kilometer an den Kunden zurückbezahlt werden.

Ein Münchener Ehepaar hatte im Mai 2014 bei einem Vertragshändler einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189 erstanden. Dieses Fahrzeug besitzt einen der Motoren, die den größten Skandal der Firmengeschichte des Volkswagen-Konzerns verursacht hatten.

Die Richter des Landgerichts München I urteilten auch deshalb zugunsten des Klägers, da der Händler über ein halbes Jahr lang Zeit gehabt habe, um den Mangel beheben zu lassen. Diese Frist sei verstrichen, ohne dass der Händler seinen Pflichten nachgekommen sei.

Als der Händler sich weigerte, das mit der Betrugssoftware ausgestattete Auto zurückzunehmen, reichte das Paar Klage ein.

Der Vertragshändler hat nun Euro 17.930,54 zzgl. Zinsen erstattet. Auch das Geld für nachträglich angebrachte Extras sollen die Kläger erstattet bekommen.

Ansprüche von Volkswagen-Käufern

Gegenüber Händlern sollten betroffene Fahrzeugbesitzer zunächst Nachbesserungsansprüche geltend machen. Da das Auto jedoch trotz der Nachbesserung mangelbehaftet bleibt, kann der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. Das bedeutet, dass Kunden das Fahrzeug zurückgeben und ihr Geld zurückerhalten können.

Verbrauchern, die ein von der Abgasmanipulation betroffenes Fahrzeug besitzen, steht – solange Gewährleistungsansprüche bestehen – das Recht auf Nachlieferung zu. Die Besitzer können also die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software einfordern. Gegenüber dem Volkswagen-Konzern bestehen ebenfalls Schadensersatzansprüche.

Die Anwaltskanzlei Herfurtner berät betroffene Käufer zu Ihren Ansprüchen.


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