Urteil: Onecoin als Betrug entlarvt - 28 Mio. EUR für Geschädigte

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Münster hat nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren die Verantwortlichen einer GmbH aus Greven bei Münster zu langjährigen Haftstrafen wegen Beihilfe zum Betrug und unerlaubter Weiterleitung von Zahlungen beim Erwerb von Onecoins verurteilt.


„Bitcoin-Killer“ Onecoin endgültig als Betrug entlarvt

Innerhalb weniger Monate haben damit zwei Strafgerichte nach ausführlicher und intensiver Auseinandersetzung mit der angeblichen Kryptowährung Onecoin zur Feststellung eines schweren bzw. gewerbsmäßigen Betruges kamen, bleibt kein Raum mehr für Verschwörungstheorien, Durchhalteparolen oder werthaltige Umtauschmöglichkeiten in andere Coins oder Systeme.

Onecoins sind wertlos und Onecoin war nachweislich eine große Täuschung.  


28 Mio. EUR liegen noch auf deutschen Konten

Mit dem Urteil wurde auch die Entscheidung getroffen, dass bisher sichergestellte Gelder auf deutschen Konten für die Geschädigten eingezogen werden. Das heißt, dass nun 28 Mio. EUR zur Verfügung stehen, deren Erstattung durch die Geschädigten beantragt werden können. Es handelt sich um Geld, was auf deutschen Konten liegt und von den Anlegern beansprucht werden kann, die zwischen dem 28. März 2016 bis zum 15.08.2016 auf Konten der IMS GmbH eingezahlt haben.

Damit besteht eine reelle Möglichkeit, dass Onecoin-Anleger 100% ihres eingezahlten Geldes sicher erstattet erhalten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Johannes Bender der Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf war Vertreter der Adhäsionsklage und vertritt in Deutschland bereits hunderte von Onecoin-Anlegern.


Anleger müssen Anmeldefrist einhalten

Dr. Bender rät, sich frühzeitig bei der Kanzlei zu melden, damit der Anspruch jedes Anlegers rechtzeitig angemeldet werden kann. Denn die Anmeldung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Danach ist eine Anmeldung ausgeschlossen. Überschüssige Gelder würden dann an die Staatskasse fallen.


Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug und unerlaubter Finanztransfergeschäfte

Bereits die reine Weiterleitung von ca. 320 Mio. EUR für die Onecoin-Gründerin Ruja Ignatova wurde als unerlaubtes Finanztransfergeschäft vom Landgericht als strafbar angesehen.   Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Geschäftsführung Beihilfe zum Betrug geleistet hat, in dem über die GmbH-Struktur Geld für Onecoin eingesammelt wurde, obwohl den Angeklagten ersichtlich war, dass Onecoin keine echte Kryptowährung war, und keine Coins mittels großer Serverfarmen und hohem Stromverbrauch – vergleichbar mit dem Bitcoin - gemint werden. Vielmehr wurden gegenüber den kontoführenden Banken wiederholt falsche Angaben über das betriebene Geschäftsmodell gemacht. Auch der Kurs des Onecoin händisch vorgegeben und in das Dashboard der Anleger eingestellt. Daher kannte der Kurs nur eine Richtung – nach oben.   


Onecoin als Betrug in USA und Deutschland strafgerichtlich festgestellt

Nachdem im September 2023 bereits der Co-Gründer von Onecoin, Sebastian Greenwood, in den USA zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt wurde, sind nun auch in Deutschland die Gehilfen von Ruja Ignatova wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden. Die Geschäftsführerin wurde zu einer Freiheitstrafe von 4 Jahren und ihr ebenfalls in die Geschäftsführung eingebundene Ehemann zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Gegen das Urteil wurde von den Verteidigern Revision eingelegt, über welche der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat.


Alternative Rückerstattungsmöglichkeiten

Anleger die nicht in dem oben genannten Zeitfenster zwischen dem 28.03.2016 bis zum 15.08.2016 auf ein Konto der IMS eingezahlt haben, haben auch die Möglichkeit ihre Gelder zurückzubekommen.

So liegen der Kanzlei Bender & Pfitzmann mittlerweile Urteile und zahlreiche Vergleiche vor, in denen Onecoin-Anleger ganze oder Teilzahlungen zurückerhalten haben, die nicht bei der IMS GmbH, sondern auf andere Konten eingezahlt wurden oder sogar bar übergeben wurden.


Jetzt spezialisierte Kanzlei einschalten

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


Weitere Informationen finden Sie hier.


Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

Neuer Zollhof 1

40221 Düsseldorf

T: 0211-16459440

F: 0211-16459449

E: info@bender-pfitzmann.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender

Beiträge zum Thema