Urteile: Canada Life zur Auszahlung von GENERATION basic plus (Rürup) verurteilt

  • 3 Minuten Lesezeit

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte haben in zwei aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Köln für ihre Mandanten die Rückabwicklung von Canada Life Basisrentenverträgen (Rürup) „GENERATION basic plus“ erstritten (eins bereits rechtskräftig). In beiden Fällen muss die Canada Life den aktuellen Vertragswert zuzüglich der am Anfang angefallenen Abschluss- und Vertriebskosten an die Kläger auszahlen.

Warum diesen Weg gehen?

Bei Basisrentenverträge bewirkt eine Kündigung lediglich die Beitragsfreistellung. Eine Auszahlung erfolgt dadurch nicht. Das angesparte Kapital wird erst zum vereinbarten Renteneintritt monatlich in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt, welche sodann versteuert werden muss. Darüber hinaus sind viele aufgrund der niedrigen Rendite und den trotzdem gegenüberstehenden, hohen Kosten des Versicherers mit ihren Verträgen unzufrieden.

Die Rückabwicklung nach Erklärung des Widerrufs ist die einzige Möglichkeit auch schon vorher über das Kapital zu verfügen und es dem Versicherer zu entziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die erteilte Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist.

Wie lief das Verfahren ab?

Die Verträge wurden 2008 bzw. 2012 abgeschlossen. Da die Versicherungsnehmer unzufrieden mit ihren Verträgen waren suchten sie nach Möglichkeiten, sich von diesen Verträgen zu lösen. Diese fanden bei den Rechtsanwälten von MÜLLER SEIDEL VOS.

Da die Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß erfolgte, begann die Frist zur Erklärung des Widerrufs nicht zu laufen. Diese Möglichkeiten nutzen die Versicherungsnehmer und erklärten 2018 bzw. 2021 den Widerruf gegenüber der Canada Life.

Die Canada Life vertrat die Ansicht, dass die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß sei und ein Widerruf aufgrund der gewährten steuerlichen Vorteile heute verwirkt wäre.

Dieser Ansicht erteilte das Landgericht Köln nun eine deutliche Absage und folgte unseren Argumenten. Es stellte fest, dass die Widerrufsbelehrungen nicht ordnungsgemäß sind und die gewährten Steuervorteile einem Widerruf nicht entgegenstehen. Auch sonstige Gründe für eine Verwirkung sah das Landgericht nicht. Die Canada Life muss daher an die Kläger ca. EUR 17.000,00 bzw. EUR 65.000,00 zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Wer kann hiervon profitieren?

Sollten auch Sie unzufrieden mit Ihrem Basisrentenvertrag sein, überprüfen wir gerne für Sie, ob auch Sie diesen Weg gehen können.

Die nunmehr bei der Canada Life festgestellten Fehler in der Widerrufsbelehrung finden sich nicht nur bei der Canada Life. Wir konnten diese und vergleichbare Fehler ebenfalls bei nahezu allen Versicherern feststellen (bspw. Allianz, AXA, Basler, Württembergische, Stuttgarter, Nürnberger, Standard Life, AVIVA usw.).

Die Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte, welche die Materie kennen und die aktuellste Rechtsprechung stets im Blick haben, kann hier bares Geld wert sein, da sich die Rechtsprechung regelmäßig ändert. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Müller Seidel Vos haben in den letzten Jahren weit über 3.000 Lebens- und Rentenversicherungsverträge geprüft und hunderte erfolgreich rückabgewickelt.

Welche Unterlagen benötigen wir zur Überprüfung?

Um prüfen zu können, ob auch Sie Ihren Vertrag heute noch widerrufen können, benötigen wir vor allem die Widerrufsbelehrung und die Versicherungspolice. Die Widerrufsbelehrung befindet sich je nach Zeitraum und Versicherer an unterschiedlichen Orten. Sie kann im Antrag, im Policenbegleitschreiben, der Police selbst und/oder den beigefügten Unterlagen (Verbraucherinformationen, Allgemeine Versicherungsbedingungen) enthalten sein.

Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail oder Upload in Ihre persönliche online Akte zusenden. Selbstverständlich nehmen wir sie aber auch postalisch entgegen.

Sollten auch Sie Fragen haben sind wir gerne für Sie da! Sprechen Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich an!

Marius Maaz – MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marius Maaz

Beiträge zum Thema