Vaterschaftsanfechtung: BGH stärkt Väterrechte

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Bundesverfassungsgericht hat ein bedeutsames Urteil gefällt, das die Rechte leiblicher Väter in Bezug auf die Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft eines anderen Mannes tiefgreifend verändert. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für das Familienrecht in Deutschland und verlangt vom Gesetzgeber, die bestehenden Regelungen grundlegend zu überarbeiten.


BVerfG, Pressemitteilung Nr. 35/2024 vom 9. April 2024 



Ein leiblicher Vater, der außerehelich ein Kind gezeugt hatte, focht die rechtliche Vaterschaft des neuen Partners der Mutter an, nachdem dieser die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkannt hatte. Trotz der Trennung von der Mutter und der anschließenden Beziehung der Mutter zu einem neuen Partner, blieb der Beschwerdeführer in Kontakt mit seinem Kind. Sein Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft wurde jedoch abgelehnt, da eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem neuen Partner der Mutter bestand.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die bestehenden Regelungen zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft durch den leiblichen Vater gemäß § 1600 Abs. 2 und 3 BGB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, da sie das Elternrecht leiblicher Väter, wie in Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes verankert, nicht ausreichend berücksichtigen. 

Elternrecht des leiblichen Vaters

Leibliche Väter werden im Sinne des Grundgesetzes als Eltern anerkannt und können somit ein Elternrecht geltend machen. Das Gericht hebt hervor, dass das Elternrecht eine Ausgestaltung durch den Gesetzgeber erfordert, welche sowohl die Mutter und den rechtlichen Vater als auch den leiblichen Vater als Elternteile einbeziehen kann.

Was muss der Gesetzgeber tun?

Sollte der Gesetzgeber an der Beschränkung auf zwei Elternteile festhalten, muss er ein Verfahren bereitstellen, das es dem leiblichen Vater ermöglicht, die rechtliche Vaterschaft effektiv anzufechten und zu übernehmen. Die bisherige Rechtslage wird kritisiert, da sie es nicht erlaubt, die Beziehung zwischen Kind und leiblichem Vater sowie dessen Bemühungen um die Vaterschaft ausreichend zu berücksichtigen.


Übergangsregelung bis 2025

Die als verfassungswidrig eingestufte Regelung bleibt bis zur gesetzlichen Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025, in Kraft. Diese Übergangsfrist soll es leiblichen Vätern ermöglichen, ihre Rechte basierend auf der aktuellen Rechtslage weiterhin anzufechten.


Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil betont die Notwendigkeit, das Elternrecht im Sinne des Grundgesetzes umfassender und inklusiver auszugestalten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
- Erkennt die leiblichen Väter als gleichberechtigte Träger des Elternrechts an.- Fordert eine gesetzliche Neugestaltung, die es leiblichen Vätern ermöglicht, ihre Elternrechte effektiv auszuüben.- Unterstreicht die Bedeutung der biologischen Verbindung und der sozial-familiären Beziehung zwischen leiblichem Vater und Kind.
Die Entscheidung führt zu einer wesentlichen Änderung im Umgang mit der rechtlichen Vaterschaft in Deutschland und setzt einen Präzedenzfall für die Berücksichtigung der Rechte leiblicher Väter im Familienrecht. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, den rechtlichen Rahmen so anzupassen, dass die Rechte aller Elternteile und die Wohlfahrt des Kindes angemessen berücksichtigt werden.


Foto(s): www.istockphoto.com - JillianSuzanne; mabaci

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin LL.M. (Medical Law) Annett Sterrer

Beiträge zum Thema