Vaterschaftstest: Wann ist ein Vaterschaftstest rechtlich zulässig?

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Mutter, Vater, Kind: In vielen Fällen ist schon allein wegen des Aussehens eines Kindes klar, wer der Vater eines Kindes ist. Ein Vaterschaftstest ist oft kaum notwendig – denken wir an einen prominenten deutschen Tennisspieler und seine uneheliche Tochter. Was aber, wenn ein Kind wissen will, wer der eigene Vater ist – oder der Vater wissen will, ob er wirklich Kindesunterhalt zahlen muss?

Vaterschaftstest oft als Basis für Vaterschaftsanfechtung oder Unterhaltsklagen

Natürlich werden Abstammungsgutachten und Vaterschaftstest gerade von Vätern oft für eine Anfechtung der Vaterschaft oder dafür genutzt, um ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter zu bekommen. Von Müttern werden Vaterschaftstests oft genutzt, um zu klären, gegen wen das Kind – und eventuell auch die Mutter – einen Anspruch auf Unterhalt hat.

Keine heimlichen Vaterschaftstests – gerichtliche Verfahren notwendig

Aber auch unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft oder von Unterhaltsforderungen kann man die Vaterschaft klären lassen – das legt § 1598 a BGB fest (Verfahren auf Klärung der Abstammung). Deswegen kann zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes entweder der Vater von Mutter und Kind oder die Mutter von Vater und Kind oder das Kind von beiden Elternteilen verlangen, dass sie einer genetischen Abstammungsuntersuchung (DNA-Vaterschaftstest) zustimmen und die Entnahme einer geeigneten genetischen Probe (Gewebeprobe) dulden.

Das bedeutet aber auch: Heimliche Vaterschaftstests sind nicht mehr notwendig und bringen im Ergebnis rechtlich auch nichts. Denn man hat im Zweifel einen Rechtsanspruch auf einen offiziellen Vaterschaftstest und kann diesen Anspruch vor Gericht durchsetzen. Außerdem werden Ergebnisse eines heimlichen Vaterschaftstests vor Gericht nicht anerkannt – das haben Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden.

Urteil: Exhumierung kann angemessen sein, um Vaterschaft festzustellen

Das Recht, seine Abstammung zu kennen, geht sogar so weit, dass ein Kind die Exhumierung des bereits verstorbenen vermeintlichen Vaters verlangen kann. Damit hat das Recht, seine eigene Abstammung zu kennen, unter Umständen sogar Vorrang vor der Totenruhe.

Ein Kind kann deswegen auf gerichtlichem Wege also gegen den Willen von potenziellen Geschwistern und anderer Angehöriger des potenziellen Vaters eine Exhumierung durchsetzen, um eine Gewebeprobe für einen DNA-Test bzw. Vaterschaftstest entnehmen zu lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Verweis darauf, dass der mögliche leibliche Bruder hier eine Gewebeentnahme verweigerte, die die Vaterschaftsfeststellung auch ermöglicht hätte.

Klärung von Fragen rund um Vaterschaft und Vaterschaftstest

Sie wollen wissen, ob Sie der Vater eines Kindes sind, aber die Mutter des Kindes weigert sich, einem DNA-Test zuzustimmen? Wollen Sie wissen, wer wirklich Ihr biologischer Vater ist, aber der potenzielle Vater stellt sich quer oder lebt nicht mehr?

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