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Vaterschaftstest - was Sie wissen und beachten müssen!

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Vaterschaftstest - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Ein Vaterschaftstest, auch unter dem Begriff Abstammungsgutachten bekannt, soll die Vaterschaft klären.
  • Es müssen alle Personen – das heißt, die Mutter, das Kind, der fragliche Vater oder weitere infrage kommenden Erzeuger – schriftlich in den Test einwilligen.
  • Die Vaterschaft kann auf unterschiedliche Art und Weise festgestellt werden, zum Beispiel durch eine DNA-Analyse.
  • Ein heimlich durchgeführter Test ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro geahndet wird.
  • Willigt die Kindsmutter nicht in den Vaterschaftstest ein, kann der gesetzliche Vater vor Gericht eine Vaterschaftsfeststellung einklagen.
  • Die Kosten eines Vaterschaftstests liegen meist zwischen 150 und 500 Euro.
  • In der Regel dauert die Auswertung des Tests zwischen fünf und sieben Werktage.

Was ist ein Vaterschaftstest?

Ein Vaterschaftstest wird durchgeführt, um die Vaterschaft eines Kindes zu klären. Dieser wird auch als Abstammungsgutachten bezeichnet.

Am sichersten fällt der Vaterschaftstest aus, wenn sich nicht nur der vermutliche Vater und das Kind, sondern auch die Mutter diesem unterziehen.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Test vorliegen?

Bevor ein Vaterschaftstest gemacht werden kann, muss laut § 1595 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Mutter sowie das Kind diesem schriftlich zustimmen. Ist das Kind noch nicht mündig, das heißt, noch nicht volljährig, muss entweder der Erziehungsberechtigte oder das Jugendamt zustimmen.

Außerdem müssen noch weitere Personen schriftlich einwilligen:

  • der vermeintliche Vater
  • weitere fragliche Erzeuger

Das Labor, in dem der Test durchgeführt wird, muss von der DAKKS, das heißt, der Deutschen Akkreditierungsstelle, anerkannt sein. Die DAKKS ist für die Qualitätsüberprüfung von Laboren zuständig.

Welche Methoden gibt es?

Eine Vaterschaft kann auf unterschiedliche Art und Weise festgestellt werden. Die häufigste Methode ist die DNA-Analyse, die entweder die Vaterschaft ausschließt oder bestätigt.

Bei dieser Analyse werden Proben der DNA entnommen. Das können beispielsweise Haare mit Haarwurzel, Speichelproben oder auch Blutproben sein. Die häufigste Form der Probeentnahme ist ein Speichelabstrich der inneren Mundschleimhaut mittels Wattestäbchens.

Darüber hinaus können im Rahmen eines Vaterschaftstest sogenannte Blutgruppentests gemacht werden. Hierbei werden die Blutgruppen der Mutter, des Kindes sowie des vermutlichen Vaters analysiert. Ein Blutgruppentest kann nur eine Vaterschaft zu 100 % ausschließen, aber nicht zu 99,99 % bestätigen.

Des Weiteren kann ein sogenanntes anthropologisch-erbbiologisches Gutachten vorgenommen werden. Im Rahmen dessen wird die Vaterschaft mittels vererbbarer äußerer Merkmale, wie zum Beispiel Haut-, Haar- oder Augenfarbe bzw. die Kopfform, geprüft. Dieses Verfahren wird auch als Plausibilitätsprüfung bezeichnet.

Bei der Entnahme der Gewebeproben im Rahmen der DNA-Analyse muss ein unabhängiger Zeuge im Labor anwesend sein. Das ist in der Regel ein Mitarbeiter des Jugend- oder Gesundheitsamtes oder ein Arzt. Dieser Zeuge muss seine Anwesenheit schriftlich bestätigen.

Das Hinzuziehen eines unabhängigen Zeugen soll verhindern, dass Proben vertauscht oder Testergebnisse verfälscht werden.

Vaterschaftstest vor der Geburt

Grundsätzlich ist seit 2010 ein Vaterschaftstest, der noch vor der Geburt des Kindes vorgenommen wird, in Deutschland verboten.

Nur in wenigen Fällen kann dieser durchgeführt werden – beispielsweise wenn die werdende Mutter Opfer einer Straftat – wie einer Vergewaltigung – geworden ist. Dieser Test kann dann, ohne den Fötus zu gefährden, ab der 9. Schwangerschaftswoche gemacht werden.

Was passiert, wenn die Mutter den Test verweigert?

Gibt die Mutter des Kindes nicht ihr Einverständnis in den Vaterschaftstest, hat der gesetzliche Vater die Möglichkeit, eine Vaterschaftsfeststellung vor dem zuständigen Familiengericht einzuklagen.

Der gesetzliche Vater ist laut § 1592 BGB ein Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder mit der Mutter verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich durch einen Vaterschaftstest festgestellt wurde.

Stimmt das Gericht dem Antrag des gesetzlichen Vaters zu, ersetzt dies das Einverständnis der Kindsmutter.

Liegt hingegen keine amtliche Anerkennung der Vaterschaft vor, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit das zuständige Familiengericht eine Vaterschaftsfeststellung anordnet:

  • Der vermutliche Vater muss ernsthaftes Interesse an dem Kind haben.
  • Der Kontakt des Vaters zum Kind muss dem Wohl des Nachwuchses dienen.

Die Folgen eines heimlich durchgeführten Tests

Prinzipiell kann ein Vaterschaftstest nur gemacht werden, wenn alle Beteiligten schriftlich ihr Einverständnis geben. Ist das Kind noch nicht mündig, also nicht volljährig, übernimmt dies entweder der Erziehungsberechtigte oder das Jugendamt.

Ein Vaterschaftstest wird aus gesetzlicher Sicht immer als ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gesehen. Führt der vermutliche Vater den Test heimlich durch, macht er sich strafbar.

Dieses Vergehen wird aus rechtlicher Sicht als eine Ordnungswidrigkeit geahndet. Dem Vater droht folglich eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro.

Würden Sie sagen, dass ein Kind sowohl Vater als auch Mutter benötigt, um glücklich aufzuwachsen, oder ist das nicht so wichtig? (Quelle: Statista 2019)
Foto(s): ©Pixabay/RitaE

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