Verboten❌ oder erlaubt✅? Die Regeln für Gemeinschaftsflächen🏢!

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Allgemeines

Die Nutzungsberechtigung eines Mieters erstreckt sich nicht nur auf die gemieteten Räume🚪, sondern auch auf Gemeinschaftsflächen, wie Treppenhäuser und Flure. Dies ist wichtig für den täglichen Gebrauch, wie etwa den Zugang zur Wohnung🔑.


Berechtigte Nutzung von Gemeinschaftsflächen

Besondere Beachtung verdient hier die Lagerung von Gegenständen📦. So kann es dem Mieter erlaubt sein, einen Kinderwagen👶, Rollstuhl♿ oder Fahrradanhänger🚲 im Innenhof abzustellen, sofern er darauf angewiesen ist und der Innenhof dies zulässt. Kleinere Gegenstände, wie eine Fußmatte oder eine angemessen große Dekoration🌺 an der Wohnungstür, sind in der Regel ebenfalls erlaubt.


Grenzen der Nutzung von Gemeinschaftsflächen

Es gibt jedoch Grenzen❌. Große Pflanzkübel🌵, Möbel🪑 oder Bilder an den Flurwänden🖼️ sind oft nicht gestattet, da sie den Zugang beeinträchtigen oder die Ästhetik der Gemeinschaftsflächen verändern können. Zudem sollte die Nutzung der Gemeinschaftsflächen keine Belästigungen oder Gefährdungen verursachen🚫.


Praxistipp

Die Nutzung von Gemeinschaftsflächen sollte stets unter Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme und der vertraglich festgelegten Vereinbarungen erfolgen. 

Im Zweifel sollten im Mietvertrag📃 konkrete Regeln zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen vereinbart werden.


Weitere Informationen

Auf meiner Website 

mang-legal.de

finden Sie weitere Informationen rund um die Immobilie.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch per E-Mail (info@mang-legal.de) zur Verfügung. 

Foto(s): https://www.bing.com/create


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