Verbotene Nachahmung: Was Unternehmer, Kreative und Legofreunde aus dieser Entscheidung lernen können!

  • 3 Minuten Lesezeit

von Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann*


Wir möchten Sie über die neueste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuG) informieren, die für Sie sowohl als Freund der bunten Plastikbausteine als auch für Kreative und Urheber von besonderem Interesse sein könnte. Das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) hat sich mit dem Schutz des Geschmacksmusters für den Lego-Spielbaustein mit vier Noppen beschäftigt.


  • Lego-Stein gewinnt Rechtsstreit: Das EuG bestätigt den Schutz des Geschmacksmusters für den Lego-Spielstein mit vier Noppen in der Mitte, der von einem Konkurrenten angefochten wurde.
  • EUIPO erklärt Schutz für nichtig: Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte 2019 den Schutz des Lego-Steins für nichtig erklärt, weil alle seine Merkmale durch seine technische Funktion bedingt seien.
  • EuG hebt Entscheidung auf: Das EuG hob 2021 die Entscheidung des EUIPO auf und stellte fest, dass eine spezifische Ausnahme im Unionsrecht den Schutz modularer Systeme ermögliche, zu denen der Lego-Stein gehöre.
  • Delta Sport Handelskontor klagt erneut: Der Lego-Konkurrent klagte 2022 gegen die neue Entscheidung des EUIPO und argumentierte, dass dem Lego-Stein die Neuheit und Eigenart fehle, die für den Schutz erforderlich seien.
  • EuG weist Klage ab: Das EuG wies 2024 die Klage von Delta Sport Handelskontor ab und bestätigte, dass das Geschmacksmuster des Lego-Steins weiterhin gültig sei. Es führte aus, dass nicht alle Merkmale des Lego-Steins vom Schutz ausgenommen seien und dass Delta Sport Handelskontor die fehlende Neuheit und Eigenart nicht nachgewiesen habe.


Quelle: EuG, Urt. v. 24.01.2024, Az. T-537/02


Was können Kreative und Unternehmer aus dieser Entscheidung mitnehmen?

Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für alle, die innovative Produkte entwickeln und vor Nachahmungen schützen möchten.

Als Gründungspartner der Wirtschaftskanzlei LFR Wirtschaftsanwälte und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz möchte ich Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Rechtslage im Zusammenhang mit Nachahmungen von Produkten geben und Ihnen einige Tipps an die Hand geben, wie Sie Ihre Produkte effektiv schützen können.


Die Rechtslage bei Produktnachahmungen

Produktnachahmungen sind ein weit verbreitetes Problem, das viele Unternehmen betrifft. Dabei geht es nicht nur um die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten, sondern auch um die Gefahr von Rufschädigung und Umsatzeinbußen. Um sich gegen Produktnachahmungen zu schützen, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen.


So schützen Sie Ihre Produkte effektiv

Um Ihre Produkte effektiv zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Registrieren Sie Ihre Schutzrechte: Registrieren Sie Ihre Marken-, Patent- und Designrechte, um Ihre Produkte vor Nachahmungen zu schützen.
  2. Überwachen Sie den Markt: Überwachen Sie den Markt regelmäßig auf Nachahmungen Ihrer Produkte und gehen Sie gegen diese vor.
  3. Setzen Sie auf Qualität: Setzen Sie auf Qualität und Innovation, um sich von Nachahmungen abzuheben.
  4. Informieren Sie sich: Informieren Sie sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und tauschen Sie sich mit anderen Unternehmen aus.

Fazit

Die Entscheidung des EuG zu den Lego-Spielbausteinen ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Produktnachahmungen. Als Unternehmer und Selbständige sollten Sie sich über die Rechtslage im Zusammenhang mit Nachahmungen von Produkten informieren und Ihre Produkte effektiv schützen. Als Legofan können Sie weiter mit dem guten Gefühl legen, dass alles andere doch nur rechtlich zweifelhafter Abklatsch des Originals ist. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag dabei hilft.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


* Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann ist Gründungspartner von LFR Wirtschaftsanwälte München, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierter Wirtschaftsmediator (IHK) und systemischer Business Coach (IHK). Er berät seit Jahren Unternehmen und Mandanten in Marken- und Domainrechtstreitigkeiten


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Als qualifizierte Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz (2 Anwälte) und im IT-Recht (ein Anwalt) sowie als qualifizierte Mediatoren (2. Anwälte) und erfahrene geschulte Verhandler vertreten wir Sie bei allen Auseinandersetzungen rund um (gewerblichen) Schutzrechte bzw. Schutzrechtsvereinbarungen, einschließlich internationaler Lizenzverträge. Als erfahrene und spezialisierte Wirtschaftsanwälte erarbeiten wir mit Ihnen individuelle Anmeldekonzept sowie Angriffs- und/oder Verteidigungsstrategien.

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Foto(s): https://unsplash.com/de/fotos/blaue-und-gelbe-kunststoffblocke-HpMihL323k0

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