Verbraucherinsolvenzverfahren- Wie kann ich in 3 Jahren schuldenfrei werden?

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Für wen kommt das Verfahren in Frage?

Für jede natürliche Person, die keine selbständige Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat.


Wie läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren ab?

  • Zunächst muss der Schuldner mit Hilfe eines Schuldenberaters/Rechtsanwalts versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Dazu muss er einen Plan vorlegen, in dem festgehalten wird, wie und wann und zu welchem Teil die Schulden bezahlt werden sollen. Es kann auch ein sog. Nullplan vorgeschlagen werden: der Schuldner verfügt im Moment nicht über pfändbares Einkommen, bietet den Gläubigern aber den pfändbaren Betrag seines Einkommens, falls sich seine Einkommensverhältnisse in den nächsten drei Jahren verbessern sollten.
  • Gelingt eine Einigung mit den Gläubigern nicht, so erhält der Gläubiger vom Schuldenberater/Rechtsanwalt eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
  • Liegt die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung vor, kann beim zuständigen Insolvenzgericht Insolvenzantrag gestellt werden.
  • Im Rahmen des Insolvenzverfahrens versucht das Gericht nochmals eine Einigung mit den Gläubigern.
  • Führt der Einigungsversuch des Gerichts nicht zum Erfolg, wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Treuhänder bestellt.
  • Soweit der Schuldner noch pfändbares Vermögen hat, wird der Treuhänder versuchen, das Vermögen zu verwerten. Der Schuldner muss den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abführen. Dieser verteilt die Beträge einmal jährlich an die Gläubiger.
  • Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase. Der Schuldner ist während der Wohlverhaltensphase verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich um eine solche zu bemühen. Tut er dies nicht, so kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden.


Welche Kosten fallen an?

  • Es fallen Kosten für den Treuhänder und das Gericht an, sog. Verfarenskosten. Diese gelaufen sich in der Regel auf ca. 2.000 EUR.
  • Der Schuldner muss die Verfahrenskosten bezahlen. Soweit Vermögen des Schuldners vorhanden war oder er pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführt, werden diese Beträge zur Begleichung der Kosten von Gericht und Treuhänder verwendet.
  • Ist kein Vermögen des Schuldners vorhanden, kann die Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden. Die Verfahrenskosten bleiben aber auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen.


Was darf der Schuldner während der Verbraucherinsolvenz behalten?

  • Einkommen: der Schuldner darf alles behalten, was unterhalb des pfändbaren Einkommens nach der Pfändungstabelle liegt.
  • Gegenstände und sonstige Vermögenswerte: der Schuldner darf behalten: Haus- und Küchengeräte, Kleidung, Haustiere, Dinge, die er für seine Erwerbstätigkeit benötigt, wie Auto und PC.


Wie lange dauert das Verfahren?

Für alle Verfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden, dauert das Restschuldbefreiungsverfahren nur noch drei Jahre. Soweit der Schuldner seine Obliegenheiten erfüllt, hat er die Möglichkeit, nach drei Jahren schuldenfrei zu sein.

Zu den Obliegenheiten gehören:

  • Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit bzw. Bemühen um eine Erwerbstätigkeit;
  • Erbschaften und Schenkungen während der Wohlverhaltensphase müssen zur Hälfte an den Treuhänder abgeben werden, Gelegenheitsgeschenke und Geschenke von geringem Wert sind ausgenommen;
  • Gewinne aus Lotterien oder anderen Spielen müssen in voller Höhe herausgeben werden;
  • Mitteilung an Insolvenzgericht und Treuhänder, wenn sich Wohnsitz oder die Beschäftigungsstelle ändern,
  • Auskunft über Erwerbstätigkeit, Bezüge und Vermögen;
  • keine Zahlungen direkt an Insolvenzgläubiger;
  • kein Eingehen von unangemessenen Verbindlichkeiten und Vermögensverschwendungen.


Weitere Fragen

Bei weiteren Fragen berate ich Sie gerne. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Impact Photography

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