Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb – Abmahnung wegen AGB

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Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb – Abmahnung wegen AGB: Seit einiger Zeit vertreten wir Mandanten, die eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. (Verbraucherschutzverein guW) erhalten haben. Der Vorwurf lautet regelmäßig, dass die Händler einen „Wettbewerbsverstoß / AGB“ begangen haben. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz kennen wir die Gegner und können Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Worum geht es bei der Abmahnung vom Verbraucherschutzverein guW?

Gegenstand der Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb sind einzelne Wettbewerbsverstöße in den AGB und der Widerrufsbelehrung eines Onlineshops. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht handelt es sich leider um absolute „Klassiker“. Es werden Verstöße gegen die PAngV, eine fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung sowie die Möglichkeit zur etappenweisen Belieferung zum Gegenstand der Abmahnung gemacht.

Es wird sodann eine Unterlassungserklärung sowie die Kostenerstattung gefordert.

Wo liegt die Gefahr einer Abmahnung vom Verbraucherschutzverein guW?

Angesichts der geforderten Kostenpauschale wirkt die Abmahnung zunächst eher harmlos. Abmahnungen durch Wettbewerber sind in der Regel deutlich „teurer“. 

Die Gefahr für die Onlinehändler, die eine solche Abmahnung erhalten haben, liegt daher ganz klar in der Unterlassungserklärung. Wir raten bereits an dieser Stelle dringend davon ab, die Unterlassungserklärung ohne Hinzunahme eines Fachanwalts zu unterschreiben.

Selbstverständlich ist, dass vor Abgabe einer Unterlassungserklärung die Verstöße abgestellt werden. Vielen Händlern ist dabei nicht bewusst, dass sie auch für Angebote haften können, die z. B. nur noch im Google Cache vorhanden sind. Die Beseitigungspflichten – die Abmahnung nicht direkt angesprochen werden – sind sehr weitgehend.

Wir empfehlen daher die Abmahnung zum Anlass zu nehmen, dass eigene Angebot durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht überprüfen zu lassen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass das Einfügen vorgefertigte AGB regelmäßig nicht die Lösung ist und zu Vertragsstrafen nach Abgabe der Unterlassungserklärung führen kann.

Betroffene Unternehmen sollten folgende Verhaltenstipps beachten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.
Warum Dr. Wallscheid & Drouven?

Unsere Kanzlei ist auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht und gleichzeitig Experte für Wettbewerbsrecht.

Wenn Ihr Unternehmen eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein guW erhalten hat, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Weitere Infos den möglichen Reaktionen bei Erhalt einer Abmahnung finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-wettbewerbsrecht/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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