Vereinbarung - Erstellung eines Internetauftrittes - Stuttgarter Zeitung Online-Service/48 Monate a 529,- €

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Haben Sie auch eine Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes mit der Stuttgarter Zeitung Online-Service, Julius-Hölder-Straße 78 in 70597 Stuttgart unterschrieben?


Wie ist der Sachverhalt?

Wir haben an dieser Stelle schon oft über sog. Internetsystem-Verträge berichtet. Gegenstand waren dabei Verträge/Vereinbarungen der Firmen


  • Stuttgarter Zeitung Online-Service
  • Eurobweb (jetzt wwwe GmbH
  • United Media AG
  • Westfalen-Blatt OnlineService
  • WN Online-Service
  • LEIPZIGER VOLKSZEITUNG ONLINESERVICE (einer Marke von Madsack Online-Service)


Laut Aussage der Euroweb-Group (Stand 08.02.2022) gehören die vorgenannten Firmen aber auch die nachstehenden zu der Euroweb-Group


  • Madsack
  • PKW.de
  • Ruhrgebietshelden
  • YOURRATE
  • STYLELANE
  • foodiny
  • viscomp online Marketing
  • Vendosys
  • WEBHUNT3R
  • Business Füchse


Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Vereinbarung mit Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, wobei die Vertragsunterlagen der o.g. Firmen in der Regel sehr ähnlich bzw. teilweise identisch sind.


Vorangestellt ist die „Überschrift“ mit dem Inhalt „Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes 8und dem folgendem Partnerunternehmen“. Dann kommen die handschriftlich auszufüllenden Daten des Kunden/Partnerunternehmens.


Der mittlere Teil ist zweigeteilt. In „Gegenstand, Systemumfang, Entgelt und Laufzeit“. Das besondere an der Laufzeit von 48 Monaten (4 Jahren) ist die Angabe als Wort achtundvierzig. Unser Auffassung nach soll hier ein Überlesen provoziert werden. Mandanten berichten uns immer wieder, das im Verkaufsgespräch selbst immer nur auf 2 Jahre bzw. 24 Monate bezuggenommen wird, so dass viele Mandanten auch von dieser Laufzeit bei Unterschrift ausgehen. Rechts ist blickfangmäßig der monatliche Nettopreis angegeben. In unserem Fall 529,- € (netto). Das macht für 4 Jahre 30.216,48 € (brutto).

Im unteren Teil finden sich dennoch Angaben zur SCHUFA-Klausel und zum Sepa-Mandant.


Viele Kunden realisieren erst nach Unterschrift die Tragweite des Vertrages.


Kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?


Die meisten unserer Mandanten sind daher an einer vorzeitigen Kündigung interessiert. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesen Verträgen grundsätzlich um Werkverträge handelt. Ein solcher Werkvertrags grundsätzlich jederzeit kündbar das Werkvertragsrecht bietet jedoch unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten an je nach entsprechendem Ausspruch der Kündigung sind daran auch unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft. Der Unterschied ist dem Laien oftmals nicht bekannt. Sodass wir davon abraten eine solche Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes selber fristlos zu kündigen. Es handelt sich dabei um Gestaltungsrechte. Die richtige Reihenfolge kann dabei von enormer Wichtigkeit sein.


Wir vertreten bundesweit!


Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, Madsack Online-Service GmbH & Co. KG, United Media, WN Online-Service, Westfalen-Blatt o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:


  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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