Verius-Immobilienfonds: Hohe Verluste? Anwaltsinfo

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Verius-Immobilienfinanzierungsfonds wird Medienberichten zufolge (siehe z.B. Handelsblatt.com vom 17.10.2023) aufgelöst.

Anleger müssten sich Medienberichten zufolge auf "schmerzhafte" Verluste einstellen, im Falle einer Liquidation sei ein Verlust von bis zu 500 Mio. € zu erwarten, somit bis zu rund 40 % des Fondsvermögens.


Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin schlechte Nachrichten für Anleger des Verius-Fonds, die sich nun überlegen sollten, was sie tun können, um die Verluste zu begrenzen, denn trügerisch war, dass die Anlage bei Verius eigentlich mit lediglich recht geringen Risiken behaftet und mit hoher Sicherheit verbunden sein sollte, was sie aber nicht ist, wie sich nun leider heraus stellt. 


Der Fonds durfte dabei vor allem Finanzierungen zur Verfügung stellen an Emittenten von Immobilienfonds, Immobiliengesellschaften, Private Equity Fonds, Vermögensverwalter und Immobilienmakler, Projektentwickler und Immobilienunternehmen.

Recht hohe Renditen sollten dabei zu erzielen sein, allerdings könnte sich das dabei betriebene "Credit-Enhancement" als problematisch erwiesen haben. 


Anleger können sich überlegen, Schadensersatzansprüche in dem Fall zu prüfen, um ihren Schaden zu begrenzen, so z.B. eine eventuelle Haftung aus Prospekthaftung im engeren Sinn, aber auch eine eventuelle Haftung der Anlageberaterin oder des Fondsmanagements.


Auch eine Haftung der Wirtschaftsprüfer könnte geprüft werden. Dr. Späth & Partner hatten bereits in anderen Fällen Klagen gegen Wirtschaftsprüfer eingereicht (Wirecard, getgoods.de AG). 


Wirtschaftsprüfungsgesellschaften rücken in den letzten Jahren bei Anlegerklagen von geschädigten Anlegern immer mehr in den Fokus, ihr Testat hat oftmals eine hohe Bedeutung auch für Anlegerentscheidungen.


Auch eine Haftung der Rating-Agentur könnte geprüft werden.


Fazit: Investoren des Verius-Immobilienfonds, der wohl aufgelöst werden soll, müssen sich wohl auf hohe Verluste einstellen und können aber ihre Rechte prüfen, um den Schaden zu begrenzen.

Betroffene Investoren können sich daher gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.










Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema