Verkauf Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung an Proxalto: Darum sollten Sie jetzt handeln

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Unsere Mandanten kommen immer häufiger auf uns zu, da sie festgestellt haben, dass ihre ursprünglich Volksfürsorge oder Generali Lebensversicherung an den externen Abwickler Proxalto Lebensversicherung AG bzw. die Viridum Gruppe verkauft wurde. Viele Mandanten wundern sich daher über den neuen und weitestgehend unbekannten Vertragspartner und sind verunsichert über die Konsequenzen. Wir raten dringend zur Prüfung inwieweit Sie sich heute noch von Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung lösen können. 

Versicherer wie Generali & Co. glauben nicht mehr an das Produkt „Lebensversicherung”

Die General Lebensversicherung ist eine der Schwergewichte der Versicherungsbranche mit über 4 Millionen Renten- und Lebensversicherungsverträgen. Nun reagiert die Versicherung mit dem Verkauf von 89.9 % ihrer Anteile an Viridium/Proxalto, die seit Oktober 2019 offiziell die Verträge verwaltet. Verkaufsgrund sind die lang anhaltende Niedrigzinsphase und Probleme, an den Kapitalmärkten zukünftig hohe Rendite zu erwirtschaften.

Diese Erträge werden jedoch gebraucht, um die Leistungen der Renten- und Lebensversicherungen zu erfüllen, die den Versicherten vor Jahren versprochen wurden. Das ist in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden, weshalb Generali schon seit mehreren Jahren keine Neukunden mehr für diese Produkte angenommen hat. 

Was machen externe Abwickler wie Proxalto?

Oftmals ist dies der erste Schritt für den Verkauf einer Produktsparte (sogenannt „Run-Off“, auf Deutsch: „abfließen/ abziehen“); in der Versicherungsbranche leider kein untypischer Schritt. Durch einen externen Run-off werden die Versicherungsbestände an eine neue Gesellschaft verkauft und Kunden somit an ein ihnen meist unbekanntes Unternehmen übergeben. Rechtliche Möglichkeiten, um sich dem Verkauf zu widersetzen, hat der Kunde dabei nicht. 

Nachteile und Risiken für den Verbraucher

Für externe Abwickler sind die neuen „Kundinnen und Kunden nur noch Ware, die so knickrig wie gerade noch möglich behandelt werden, damit die Investoren den Reibach machen“, so Axel Kleinlein, der Vorstandssprecher vom Bund der Versicherten (BdV). Zwar beteuern die Versicherungen, dass den Versicherten keine Nachteile entstehen. Jedoch signalisiert das Wort „abwickeln“ die zu erwartende Realität: ein Kundenservice, der auf ein Minimum reduziert wird und ein herber Vertrauensverlust beim langjährigen Vertragspartner. Und auch die Überschussbeteiligung ist in Gefahr.

Nicht ohne Zufall ist es gerade die Proxalto Lebensversicherung AG, die als erstes Unternehmen in Deutschland eine Überschussbeteiligung unter der Inflationsrate deklarierte – magere 1,25 % Gesamtverzinsung ist die geringste Überschussbeteiligung überhaupt in Deutschland. Der BdV sieht darin ein erhebliches Warnsignal für Proxalto-Kunden: „Wenn Unternehmen nur noch derart geringe Überschüsse geben können, dann ist aus Sicht des BdV der Kollaps der Verträge zu befürchten.“ (so Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten in der BdV Pressemitteilung „Realer Vermögensverlust trotz Überschussbeteiligung für ehemalige Generali-Versicherte“ vom 09.01.2020).

Wie können betroffene Kunden reagieren?

Immer mehr Betroffene überlegen zu handeln. Eine klassische Kündigung des Vertrages wird oft mit sehr niedrigen Rückkaufswerten bestraft, die weit unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Daher lassen viele Verbraucher ihre Lebens- oder Rentenversicherungsverträge auf eine Rückabwicklung durch Widerspruch prüfen, bei der bis zu 30 % mehr Geld an den Kunden zurückzuzahlen ist.

Grundlage sind Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Renten- und Lebensversicherungen, welche zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen noch heute rückabgewickelt werden können. Dies gilt selbst für ausgelaufene oder bereits gekündigte Verträge und ermöglicht die Rückzahlung sämtlich eingezahlter Beiträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung. 

Lassen Sie Ihren Vertrag von Experten prüfen und kommen Sie zu barem Geld. Ihr Experte Rechts- und Fachanwalt Rolf Siburg, LL.M. der Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing steht Ihnen gerne zur Verfügung.



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