Verkauf von Darlehensforderungen: Ist dies durch eine Bank zulässig? ​Welche Rechte hat der Darlehensnehmer?

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Verkauf der Darlehensforderung: Muss dies hingenommen werden?

Der Verkauf von Darlehensforderungen, auch Kreditverkauf oder Forderungsverkauf genannt, ist ein Prozess, bei dem eine Bank Darlehen und alle damit verbundenen Forderungen an Dritte verkauft

Dies ist mittlerweile eine gängige Praxis, die Banken oft nutzen, um ihre Bilanzen schnell zu verbessern und sich zu refinanzieren, insbesondere in Zeiten finanzieller Not. Auch steuerliche Aspekte können eine Rolle spielen.

Während die Liste der Vorteile für das Kreditinstitut lang ist, kann der Verkauf von Darlehensforderungen Ungewissheit und Nachteile beim Darlehensnehmer auslösen. Mindestens gehen jedoch "gemischte Gefühle" mit einem solchen Verkauf einher.

Ob und unter welchen Voraussetzungen der Verkauf einer Darlehensforderung zulässig ist, soll in diesem Artikel beleuchtet werden.


Zulässigkeit des Verkaufs von Darlehensforderungen an Dritte

Der Verkauf von Darlehensforderungen durch eine Bank ist grundsätzlich zulässig. 

Dieser Prozess wird als Kreditverkauf oder Forderungsverkauf bezeichnet und ist ein Instrument zur Steuerung von Kreditrisiken. Banken nutzen Kreditverkäufe oft, um bei finanzieller Not schnell ihre Bilanzen auszubessern und sich zu refinanzieren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kredite auch gegen den Willen ihrer Kunden an andere Investoren weiterverkauft werden dürfen (Az.: XI ZR 195/05)

Weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und/oder die Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) schützen den Kreditnehmer vor einem Verkauf der Darlehensforderungen an einen Dritten.

Die genauen Bedingungen für den Verkauf von Darlehensforderungen, um Missbrauch zu verhindern, sind seit 2008 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) durch das Risikobegrenzungsgesetz festgeschrieben.


Rechtsfolgen

Der Käufer des Darlehens ersetzt die Bank als Gläubiger und hat nun Anspruch auf die Zahlungen des Darlehensnehmers

Der Kreditvertrag wird vom neuen Kreditinstitut zu den alten Bedingungen fortgeführt.

Dies kann sowohl Vorteile als auch Nachteile haben.

Sofern der Darlehensnehmer die ausgehandelten Darlehensbedingungen einhält und fortführt, dürfte sich ein solcher Verkauf nahezu nicht auswirken.

Probleme können bei Leistungsstörungen im Vertragsverhältnis auftreten.


Verteidigungsmöglichkeiten

Kreditnehmer können sich nur eingeschränkt vor dem Verkauf von Darlehensforderungen schützen.

Unzulässig ist ein Verkauf, wenn im Darlehensvertrag ein solcher Forderungsübergang ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Seit August 2008 müssen alle Kreditinstitute derartige Verträge anbieten. 

Bei Altverträgen kann bei einer Prolongation oder Anschlussfinanzierung eine neue dahingehende Vereinbarung abgeschlossen werden.

Außerdem können außergerichtliche Verhandlungen zu einem Vergleich führen, der die Verwertung der Grundschuld verhindert. Dies kann beispielsweise eine Umschuldung, Stundung oder teilweise Schuldenerlass beinhalten

Zudem können durch den mittlerweile über die DSGVO verschärften Datenschutz "Erschwernisse" für solch einen Forderungsverkauf erzeugt werden.

Dies wäre durch einen fachkundigen Rechtsanwalt zu prüfen.


Fazit

Obwohl der Verkauf von Darlehensforderungen durch Banken in Deutschland rechtlich zulässig ist, gibt es einige Aspekte, die sowohl für die Banken als auch für die Kreditnehmer berücksichtigt werden müssen. 

Für die Banken kann der Verkauf von Darlehensforderungen eine effektive Möglichkeit sein, ihre Bilanzen zu verbessern und sich zu refinanzieren

Für die Kreditnehmer bedeutet dies jedoch, dass sie möglicherweise mit einem neuen Gläubiger umgehen müssen, obwohl die ursprünglichen Kreditbedingungen unverändert bleiben

Es ist wichtig, dass Kreditnehmer sich ihrer Rechte bewusst sind und sich bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. 

Insgesamt ist der Verkauf von Darlehensforderungen ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte umfasst.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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