Verkehrsunfall im Ausland

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Sie sind schuldlos in einen Verkehrsunfall im Ausland geraten? Sie können die Sprache des Unfallgegners nicht und wissen nicht, wie Sie Ihren Schaden nun ersetzt bekommen?

Wenn der Verkehrsunfall im europäischen Ausland passiert ist, gilt grundsätzlich das Recht des Unfalllandes und sie können nur die Schadensersatzpostionen verlangen, die das Recht des Unfallortes vorsieht. Die Regulierung in anderen europäischen Ländern unterscheidet sich teilweise drastisch von dem deutschen Schadensersatzrecht. So gibt es zum Beispiel in Dänemark und den Niederlanden grundsätzlich keinen Ersatz für den Nutzungsausfall eines Fahrzeugs. Auch bei der Höhe des Schmerzensgeldes bestehen teilweise große Unterschiede in den europäischen Ländern. In den meisten Ländern gibt es auch keine Kostenpauschale. Unfallbedingter Mehraufwand muss dann konkret nachgewiesen werden.

Nach der sogenannten 4. KH-Richtlinie ist jeder Versicherer verpflichtet, im Land des Geschädigten einen Schadenregulierungsbeauftragten zu benennen, welcher für die Regulierung zuständig ist. Diesen kann man über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Erfolgt die Regulierung nicht oder nicht hinreichend, können Sie Klage gegen den ausländischen Versicherer an ihrem eigenen Wohnort einreichen.

Fand der Unfall mit Beteiligung eines ausländischen Kfz in Deutschland statt, richtet sich die Regulierung nach deutschem Recht. Auch in diesem Fall ist der ausländische Versicherer und der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte über das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. zu erfragen. Obwohl der Regulierungsbeauftragte den Schaden im Auftrag des Deutschen Büro Grüne Karte e. V. selbständig reguliert und gegenüber dem ausländischen Versicherer nicht weisungsgebunden ist, verzögert sich die Regulierung häufig sehr. Das kann an der erschwerten Kommunikation zwischen deutschem Regulierungsbüro und ausländischem Versicherer liegen. Oft behauptet das Regulierungsbüro für die Regulierung zunächst das Einverständnis des ausländischen Versicherers erhalten zu müssen.

Damit Sie die Ihre Ansprüche gegen den ausländischen Versicherer erfolgreich durchsetzen können, empfiehlt sich die rechtzeitige Beauftragung einer Rechtsanwältin, welche sich mit der Praxis der Auslandschadenregulierung auskennt. Gern kontaktieren Sie mich bei weiteren Fragen.


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