Verkehrsunfall: Nur Mut! Der Gang zum Rechtsanwalt tut gut!

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Bei Verkehrsunfällen im Straßenverkehr scheuen viele Verletzte, aber auch Geschädigte, die lediglich einen „Blechschaden“ haben, den Gang zum Rechtsanwalt. Vielfach werden Sie auch abgehalten, sich rechtsanwaltlicher Hilfe zu bedienen mit der Argumentation der gegnerischen Haftpflichtversicherung, ein Anwalt werde nicht benötigt.

Zahlreiche Mandanten sehen ebenfalls von der Einschaltung eines Anwalts ab, weil sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Geschädigte haben zudem Bedenken, dass die Gebühren für einen Rechtsanwalt, der den Verkehrsunfall reguliert, immens seien und verauslagt bzw. bevorschusst werden müssten.

Tatsächlich ist es derart, dass Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, bei dem das Fahrzeug Kfz-haftpflichtversichert ist, welches den Unfall verursacht hat, ausgeglichen werden und auch zunächst nur von dieser gefordert werden. Unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht.

Es ist von absolutem Vorteil, auch bei einfachen Verkehrsunfällen einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da dieser Schadenspositionen geltend machen kann, an die ein Geschädigter überhaupt nicht denkt.

Gerade bei wirtschaftlichem Totalschaden, aber auch bei kleinsten Verletzungen kann ein Anwalt, der mit Verkehrsunfällen regelmäßig betraut ist, die verschiedenen Varianten der möglichen Forderungen aufzeigen und nach individuellem Bedürfnis des Geschädigten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Aufgrund dessen, dass der Rechtsanwalt die Angelegenheit vollumfänglich übernimmt, stellt dies weiter eine Zeit- und Kostenersparnis für den Geschädigten dar, da die Geltendmachung der Schäden, die Prüfung eines Sachverständigengutachtens oder die Abrechnung aufgrund eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt, Auseinandersetzung mit der Versicherung etc. von den Anwälten durchgeführt werden.

Insbesondere bei Personenschäden werden durch die Anwälte Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden geltend gemacht, was komplizierte Berechnungen darstellen, die von einem juristischen Laien überhaupt nicht bewältigt werden können.

Ein Anwalt hilft ebenso dabei, dass die Sachverhaltskonstellation nicht plötzlich umgedreht wird und dem Geschädigten, den keine Schuld am Unfall trifft, nicht plötzlich ein Mitverschulden angelastet wird oder gar das Alleinverschulden, obwohl der Unfallhergang eindeutig ist.

Rechtsanwälte setzen die Forderungen des Geschädigten durch und rechnen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab.

Bei Konstellationen, bei denen eindeutig der Unfall nicht vom Mandanten verursacht wurde, entstehen auch keinerlei Kosten für diesen, weshalb er sich einen Rechtsanwalt „gönnen“ sollte.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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