Verkehrsunfall? Warum Anwalt?

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Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten und der gegnerische Haftpflichtversicherer ruft Sie an. Der freundliche Sachbearbeiter bietet Ihnen an, sich um alles zu kümmern, damit Sie möglichst wenig mit der Abwicklung zu tun haben. 

Warum sollten Sie das Angebot nicht annehmen? Sie müssen sich nicht um einen Sachverständigen kümmern, Ihr Auto wird möglicherweise sogar bei Ihnen abgeholt und in eine Werkstatt gebracht und einen Mietwagen bekommen Sie auch. Kein Stress und kein Ärger. Toller Service, oder?

Das Problem dabei ist, dass diese ganzen Maßnahmen von demjenigen organisiert werden, der den Ihnen entstandenen Schaden finanziell ersetzen soll. Dessen Interesse ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten, nicht Ihnen zu helfen. 

Woher wissen Sie denn, dass der vom Gegner ausgesuchte Sachverständige alle Schäden dokumentiert? Woher wissen Sie, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer Ihnen alles zahlt, was Ihnen zusteht? 

Nur ein selbst ausgesuchter Sachverständiger handelt auf jedem Fall in Ihrem Sinn. Dieser wird bei der ersten Besichtigung des Schadens und erforderlichenfalls auch bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs den Schaden genau dokumentieren. Auch eine eventuelle merkantile Wertminderung wird von dem von Ihnen ausgewählten Sachverständigen in Ihrem Sinn ermittelt. 

Dass Sie das Recht haben, den Sachverständigen frei zu wählen und sich anwaltlichen Rat zu holen, darüber werden Sie von dem freundlichen Sachbearbeiter nicht aufgeklärt. Diese verursachen nämlich zusätzliche Kosten und sollen deshalb nach Möglichkeit nicht eingreifen. 

Es gibt sogar Haftpflichtversicherer, die kürzen Ihnen eine Werkstattrechnung, eine Mietwagenrechnung oder eine Sachverständigenrechnung, weil sie der Auffassung sind, dass die Reparatur Positionen enthält, die nicht erforderlich gewesen sind oder aus dem üblichen Rahmen fallen. 

Wollen Sie sich dann mit dem - nicht mehr ganz so - freundlichen Sachbearbeiter auseinandersetzen? Haben Sie die passenden Argumente?

Auf Grund langjähriger Erfahrung im Verkehrsrecht habe ich die passenden Argumente, um mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zu diskutieren. Deshalb sollten Sie sich nach einem Verkehrsunfall immer mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Dieser nimmt Ihnen auch die meiste Arbeit ab und achtet darauf, dass Sie auch alle Schadenpositionen ersetzt erhalten, die Ihnen zustehen. Dazu müssen Sie nicht einmal zu mir ins Büro kommen. Dieses dürfen Sie selbstverständlich, aber es geht auch alles ohne einen persönlichen Besuch. 

Was Sie das kostet? Sofern Sie den Verkehrsunfall nicht - auch nicht teilweise - verschuldet haben, übernimmt der gegnerische Haftpflichtversicherer auch meine Kosten. Sollte Sie ein Mitverschulden an den Verkehrsunfall treffen, so werden meine Kosten im Rahmen der Haftungsquote von der Gegenseite getragen. Den Rest übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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