Verkehrsunfallrecht

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Verdienstausfallschaden durch fremdverschuldeten Unfall

Nach § 249 BGB müssen Sie als Selbstständiger, wenn Sie einen Schadensersatzanspruch haben, so gestellt werden, wie Sie stünden, wenn das schädigende Ereignis nicht einge-treten wäre. Die Berechnung des sogenannten entgangenen Gewinns ist eine schwer zugängliche Materie. Trotzdem ist sie für Selbständige unerlässlich, um nicht auf einem wirtschaftlich schmerzhaften Schaden sitzen zu bleiben.

Weil diese Thematik – auch für die gegnerische Versicherung – schwierig nachzuprüfen und zu ermitteln ist, lohnt sich hier anwaltliche Hilfe.

Einige Versicherungen lehnen gerne den Verdienstausfall ab, wenn nicht die letzten drei Jahre durch Vorlage von Einkom-menssteuerbescheiden nachgewiesen wurden. Wichtig ist jedoch, dass es sich bei den Fällen um jene handelt, in denen der Verdienstausfall geschätzt wurde. In einem Fall vor dem OLG Oldenburg (vgl. Urteile BGH NJW 1997,942 und OLG Olden-burg VersR 1998, 1286) hat es die Klägerin als selbst-ständige Gastwirtin versäumt, eine konkret festzustellende Gewinnminderung darzulegen und hat sich auf einen pau-schalierten Schaden einer Ersatzkraft bezogen.

Der entgangene Umsatz muss aus konkret entgangenen Geschäften geltend gemacht werden. Hierzu bedarf es der Vorlage von Auftragsbestätigungen der Auftraggeber und der Bestätigung, dass der Auftrag an einen anderen vergeben werden musste und dass der Auftrag von dem Unternehmer (dem Verletzten) nicht nachgeholt werden kann.

Es reicht also nicht zu sagen, wenn ich nicht verletzt worden wäre, hätte ich - wie die vergangenen Jahre- oder Monate einen bestimmten Vertrag verdient, bzw. umgesetzt.


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