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Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch strategische Planung des Aufhebungsvertrags

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Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags birgt für Arbeitnehmer oft die Befürchtung, dass dadurch eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld ausgelöst wird. Diese Bedenken sind nicht unbegründet, da die Agentur für Arbeit in solchen Fällen von einer selbst verschuldeten Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeht. Jedoch gibt es Möglichkeiten, durch sorgfältige Gestaltung des Aufhebungsvertrags eine solche Sperrzeit zu umgehen.

Was ist eine Sperrzeit und welche Konsequenzen hat sie?

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedeutet, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Dauer von zwölf Wochen ruht. In dieser Zeit erhält der betroffene Arbeitnehmer keine Leistungen von der Agentur für Arbeit. Darüber hinaus verkürzt sich die Gesamtbezugsdauer des Arbeitslosengeldes von zwölf auf neun Monate. Ursächlich für eine solche Sperrzeit ist die Annahme der Agentur für Arbeit, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag freiwillig beendet hat.

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Strategien zur Vermeidung der Sperrzeit

Notwendigkeit der Beendigung betonen

Um einer Sperrzeit entgegenzuwirken, sollte der Aufhebungsvertrag deutlich machen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unvermeidbar war, etwa durch die Vermeidung einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung. Dies signalisiert der Agentur für Arbeit, dass der Arbeitnehmer nicht freiwillig gehandelt hat.

Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist

Das Beendigungsdatum im Aufhebungsvertrag muss die gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses könnte sonst als Indiz für eine freiwillige Aufgabe gewertet werden.

Maßvolle Abfindung

Die Höhe der Abfindung sollte einen halben Bruttomonatslohn pro Jahr der Beschäftigung nicht signifikant übersteigen. Eine zu hohe Abfindung könnte von der Agentur für Arbeit als Anreiz zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses interpretiert werden.

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Alternative: Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine sichere Methode, um eine Sperrzeit definitiv zu umgehen, besteht darin, sich vom Arbeitgeber kündigen zu lassen. Insbesondere bei Verhandlungen um eine höhere Abfindung oder im Falle eines besonderen Kündigungsschutzes ist dies ratsam, da in solchen Situationen die Aufgabe des Arbeitsplatzes leicht als freiwillig interpretiert werden könnte.

Ein gerichtlicher Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses wird von der Agentur für Arbeit in der Regel akzeptiert und zieht keine Sperrzeit nach sich. Dies bietet eine weitere strategische Option für Arbeitnehmer, die ihre Ansprüche sichern möchten, ohne eine Sperrzeit zu riskieren.

Fazit

Die Gestaltung eines Aufhebungsvertrags erfordert strategisches Denken, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Durch die Betonung der Unvermeidlichkeit der Beendigung, die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und eine angemessene Abfindung lassen sich die Risiken minimieren. In Zweifelsfällen bietet die Kündigung durch den Arbeitgeber oder ein gerichtlicher Vergleich eine sichere Alternative, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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RA Uhl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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