VERSAMMLUNGSLEITER DER HAUPTVERSAMMLUNG (AG)

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Was sagt das Gesetz über den Versammlungsleiter der Hauptversammlung?

Im Gesetz ist die Rolle des Versammlungsleiters nicht beschrieben. Festgelegt ist aber, dass während der Hauptversammlung, d.h. bei der Versammlung der Aktionäre, sich eine Person um einen ordnungsgemäßen Ablauf und um eine ordnungsgemäße Entscheidungsfindung sorgen muss.

Die Person sorgt für die Durchführung des Meetings und der Beschlussfassung der Aktionäre unter Berücksichtigung von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung der Hauptversammlung.

Wer wird wie zum Versammlungsleiter der Hauptversammlung gewählt?

Auch an dieser Stelle ist das Gesetz lückenhaft. Allgemein gilt nur, dass Mitglieder des Vorstandes und der beurkundende Notar nicht die Rolle des Versammlungsleiters übernehmen können.

Im Normalfall bestimmt die Satzung der meisten AGs den Aufsichtsratsvorsitzenden zum Versammlungsleiter. Erlaubt ist auch, dass die Geschäftsordnung der Hauptversammlung die Person des Versammlungsleiters festlegt.

Wenn die Satzung der AG und die Geschäftsordnung keine Aussagen zum Versammlungsleiter treffen, muss die Hauptversammlung als ersten Tagesordnungspunkt den Versammlungsleiter wählen. Diese geschieht durch einfachen Mehrheitsbeschluss.

Wer leitet eine von Aktionären einberufene Hauptversammlung?

Wenn auf Grundlage einer gerichtlichen Ermächtigung eine Hauptversammlung von Aktionären einberufen wird, kann das Gericht einen Versammlungsleiter bestimmen.

Wie kann ein Versammlungsleiter abberufen bzw. abgewählt werden?

Ein gewählter Versammlungsleiter kann durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss von der Hauptversammlung entmachtet werden. Wird der Versammlungsleiter durch die Satzung oder die Geschäftsordnung der Hauptversammlung bestimmt, ist ein wichtiger (außerordentlicher) Grund für die Abberufung obligatorisch.

Welche Pflichten und Rechte hat der Versammlungsleiter?

# Vor der Hauptversammlung:                                                 

- Entscheidung über Zutritt von Aktionären/Gästen zur Hauptversammlung

# Während der Hauptversammlung:

- Eröffnung der Versammlung

- "Abarbeitung" der Tagesordnung (Ablauf der Hauptversammlung), v.a.

            - Bestimmung der Abfolge der Tagesordnungspunkte

            -Anordnung von Unterbrechungen, Pausen

            - Reihenfolge und Zeit der Redner (Aktionäre, Aktionärsvertreter)

            - Entzug des Wortes, Verweis des Saales

            - Feststellung der Ergebnisse der Hauptversammlungsbeschlüsse

# Beendigung der Hauptversammlung

- Fertigstellung Protokoll / Niederschrift der Hauptversammlung

- Übergabe des Protokolls an den Vorstand (zur Einreichung an das Handelsregister)

Um seinen Aufgaben gerecht zu werden, hat der Versammlungsleiter das Recht, auf Kosten der Aktiengesellschaft Hilfspersonen zu seiner Unterstützung zu ernennen und zu beauftragen.

Wofür haftet der Versammlungsleiter?

Grundsätzlich haftet der Versammlungsleiter für sämtliche Pflichtverletzungen. Die rechtlichen Details sind jedoch unklar. Prinzipiell lohnt sich auch daher für den Versammlungsleiter eine Vereinbarung mit der AG über eine Haftungsbegrenzung  und/oder den Abschluss einer Versicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) abzuschließen. Ob denn eine gewöhnliche D&O-Versicherung im Streitfall hilft, ist nicht sicher.

Weitere Einzelheiten --> Versammlungsleiter einer Hauptversammlung


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