Verschärfung der BKatV noch für 2021 geplant

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Sehr verehrte Ratsuchende,

unter der Leitung Bremens konnte nun nach einem Jahr bei der Verkehrsministerkonferenz am 16.04.2021ein Kompromiss zu Bußgeldern und Fahrverboten gefunden werden.

Der Bundesrat muss der Änderung noch seine Zustimmung geben, danach kann diese in Kraft treten. Ein genaues Datum steht noch nicht fest.

Bei PKW und Zweirädern werden die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h, wie dies bereits 2020 beabsichtigt war, verdoppelt. Im Bereich ab 21 km/h werden die Bußgelder erhöht, aber nicht durchgängig verdoppelt. Diese Forderung fand keine Mehrheit. Die Erhöhungen sollen auch in den Gruppen der schweren Kfz entsprechend erfolgen; dies war bei der Bußgeldkatalog-Verordnung-Änderung 2020 (BKatV-Änderung 2020) nicht vorgesehen.

Die Grenzen für die Anordnung eines sogenannten Regelfahrverbots (31 km/h innerorts, 41 km/h außerorts) bzw. für ein Beharrlichkeitsfahrverbot (wiederholt um mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres) werden nicht geändert. Die zunächst geplanten Verschärfungen der nichtigen BKatV-Änderung 2020 stießen auf massive Kritik.

Daneben wurde sich auf die deutliche Erhöhung von Bußgeldern bei Tatbeständen bzgl. des unerlaubten Haltens und Parkens geeinigt. Manche Verstöße werden nun auch mit 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg bestraft.

Auch das unerlaubte Nutzen der gebildeten Rettungsgasse bzw. deren Nichtbilden wird mit hohen Bußgeldern und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Bereits letztes Jahr wurde für Lkw die Pflicht eingeführt, beim Rechtsabbiegen innerorts nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Ein Verstoß kann zukünftig mit einem Bußgeld geahndet werden.

Es wird sicherlich einige Zeit benötigt werden, bis sich alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen an die neuen Regeln und Bußgelder gewöhnt haben werden.

Wir stehen Ihnen wie immer gerne mit Rat und Tat zur Seite.

0221 252123

michelske@michelske.de

Ihr

Marc Michelske

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

ADAC Vertragsanwalt

Foto(s): Miriam Greaney

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