Versicherungsrecht und Pferd – wie passt das zusammen?

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Ganz einfach: Beides gehört zusammen, wie Reiter und Helm, Reiten und Reitunterricht oder Pferd und Hufpflege. Natürlich trifft man hier und da einen Reiter ohne Helm, geritten wird auch, ohne zuvor Unterricht genommen zu haben und nicht jede/r nimmt es mit der Hufpflege so ernst. Wer das Thema „Pferd und Reiten“ jedoch ordentlich angehen möchte, kommt weder um einen Helm, Reitunterricht oder einen Hufschmied respektive Hufpfleger:in herum.

Und so verhält es sich auch mit den Versicherungen. Für das Pferd gibt es – im Gegensatz zum Auto oder auch Hund – keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, wenngleich eine solche jedoch aus verschiedenen, nachfolgend beschriebenen Gründen, unerlässlich ist.

Bereits häufig habe ich mich in vorangegangenen Artikeln mit der „Haftung“ auseinandergesetzt. Fragen wie „Wie schütze ich mich vor Ansprüchen Dritter, die durch mein Pferd geschädigt werden“ sind ein Dauerbrenner im pferderechtlichen Bereich. Und spätestens hier bekommt das Thema „Versicherungsrecht“ seinen Auftritt.

Denn auch wenn die meisten von uns sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung gewappnet haben, so schützt diese nicht, wenn es um die Pferdehaltung geht. Dies gilt zumindest für die Fälle, in welchen durch das eigene Pferd ein Schaden verursacht wird, nicht jedoch, wenn man selbst – durch welches Verhalten auch immer – ein fremdes Pferd „beschädigt“.

Um also auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, die den Pferdehalter vor Ansprüchen Dritter schützt, die im Rahmen der Tierhaltung des Versicherungsnehmers entstehen.

Da die Tierhalterhaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist, verzichten noch immer viele Pferdehalter aus Kostenspargründen auf den Abschluss – ein schwerwiegender Fehler, sollte der Ernstfall eintreten. Denn wird durch das eigene Pferd eine fremde Sache beschädigt oder – schlimmer noch – eine Person verletzt oder gar getötet, so haftet der Tierhalter unter dem Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung. Dass im Rahmen schwerer gesundheitlicher Verletzungen hierbei hohe Schadensersatzansprüche im Raum stehen, sollte jedem bekannt sein. Wenn diese der Tierhalter von seinem eigenen Vermögen zahlen muss, ohne dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dahintersteht, kann dies zu einer existentiellen Bedrohung werden.

Hat man sich für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung entschieden und reitet man sein Pferd nicht nur selbst, sondern „verleiht“ dies gelegentlich zum Beispiel an eine Reitbeteiligung, so sollte auch der Zusatz des „Fremdreiterrisikos“ in Erwägung gezogen werden. Denn diese deckt in der Regel das Risiko eines Schadens durch den Fremdreiter ab (wenn das Pferd unter Führung den Fremdreiter fremde Sachen oder Personen beschädigt /verletzt), aber auch Schäden am Fremdreiter selbst (z.B. durch Sturz oder Tritt). Nicht immer ist das Fremdreiterrisiko in der Tierhalterhaftpflichtversicherung enthalten, darum sollte hier explizit nachgefragt werden.

Weitere empfehlenswerte Versicherungen für Reiter:innen sind selbstredend die private Unfallversicherung, welche den Leistungsumfang um die speziellen Risiken des Reitsports ergänzt, sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann relevant wird, wenn der Betroffene auf Dauer unfall- (/ krankheits-) bedingt ganz oder zu mindestens 50 % unfähig ist, den eigenen Beruf weiter auszuüben.

Für die Pferde selbst ist der Abschluss folgender Versicherungen ratsam:

OP-Versicherung: Wird der geliebte Vierbeiner krank oder erleidet einen Unfall und ist die einzige Option eine Operation, so blutet nicht nur das Reiter-Herz, sondern auch der Geldbeutel. Umso besser, wenn eine Versicherung diese Kosten übernimmt. Hier sollte man jedoch darauf achten, dass einige Versicherungen bestimmte Risiken ausschließen oder beschränken, eine individuelle Auseinandersetzung mit den zu versichernden Risiken ist unerlässlich.

Krankenversicherung: Ja, auch eine Krankenversicherung kann für das eigene Pferd abgeschlossen werden. Die oben erwähnte OP-Versicherung greift zwar bei Operationen, allerdings auch nur bei Operationen, so dass ambulante oder stationäre Behandlungen davon nicht abgedeckt sind. Diese Risiken können durch die Pferdekrankenversicherung aufgefangen werden.

Lebens- und Unbrauchbarkeitsversicherung: Das i-Tüpfelchen unter den Pferdeversicherungen. Sie deckt das Risiko finanzieller Einbußen ab, die durch den Tod oder die Unbrauchbarkeit eines – in der Regel – hochpreisigen Pferdes entstehen.

Zu guter Letzt, aber nicht weniger von Bedeutung, gibt es noch die Versicherungen für Reitbetriebe bzw. Reitstallbetreiber: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht nur ratsam; vielmehr wäre der Verzicht hierauf beinahe schon grob fahrlässig, obwohl auch diese Versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie deckt Schäden ab, die durch fehlerhafte Fütterung, mangelnde Verkehrssicherungspflichten auf Stallgelände / in der Reithalle etc. auftreten. Ist ein Stallbetrieb nicht versichert und sieht sich der Stallbetreiber mit einer Haftungsklage konfrontiert, kann auch dies – je nach Höhe des Schadens – zum existentiellen Ruin führen.

Ebenfalls wichtig sind unter anderem die Gebäude- und Inventarversicherung sowie eine Feuerversicherung und Existenzsicherungsversicherung. Hierdurch werden Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel etc. abgedeckt.

Schließlich gibt es auch eine Pflichtversicherung im Pferdebereich: Die gesetzliche Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft, welche für Stallbetreiber, den Ehepartner und eventuell beschäftigte Arbeitnehmer vorgeschrieben ist.

Aufgrund der Summe der Versicherungen und dem auf dem Markt existierenden Angebot kann man schnell den Überblick verlieren. Gerne stehe ich Ihnen für Beratungen im Pferde- und Versicherungsrecht zur Seite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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