Versicherungsschutz bei einem Hundebiss

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Die Klägerin in diesem Fall hält einen Mischlingshund. Sie hat bei der Beklagten Versicherung unter anderem auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es in Ziff. F.3: "Ausgeschlossen bleiben Ansprüche gegenüber jedem Versicherungsnehmer oder Versicherten, der den Schaden durch bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen am Wohnort des Versicherungsnehmers verursacht hat."

Nachdem ihr Hund im Jahr 2011 ein 10-jähriges Mädchen gebissen hatte, ordnete das zuständige Kreisverwaltungsreferat im Juni 2012 an, "dass Begegnungskontakte des Hundes mit Kindern bis ca. 14 Jahren zu vermeiden seien."

Im Juni 2012 hielt sich die Klägerin mit ihrem angeleinten Hund in einer öffentlichen Parkanlage mit Spielplatzgelände auf einer Parkbank auf und unterhielt sich mit einer Bekannten. Ein 2-jähriges Kind "näherte sich dem Hund, streichelte ihn am Rücken und tastete sich weiter vor in Richtung Kopf."

Der Hund knurrte und biss das Kind ins Gesicht, das hierbei schwere Verletzungen erlitt und rund einen Monat stationär behandelt werden musste. Gegen die Klägerin erging ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie wurde außerdem verurteilt, an das Kind knapp 100.000 € zu zahlen.

Die Klägerin nimmt die beklagte Versicherung auf Freistellung von den Zahlungsansprüchen des Kindes in Anspruch. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

Wenn Sie Fragen zum Versicherungsschutz für einen Hundebiss haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.


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