Versteckte Mängel beim Hauskauf – Diese Fehler unbedingt vermeiden!

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Gekauftes Haus hat versteckte Mängel!

Der Kaufvertrag ist unterschrieben und das Haus gekauft und plötzlich hat das so perfekt geglaubte neue Eigenheim erhebliche Mängel. Von Schimmel, bis defekter Elektrik, das Dach ist undicht oder die Rohre verstopft. Wenn es ganz arg kommt, gibt es gar einen Befall mit Hausschwamm. Es gibt ganz viele Beispiele, bei denen der Käufer erst nach Abschluss des Kaufvertrages ein riesiges Problem feststellt.

Das Problem ist gar nicht so selten! Immer wieder werden beim Verkauf, durchaus auch schriftlich, Zusagen gemacht, die sich dann später als falsch herausstellen.


Nicht den Kopf in den Sand stecken!

Jetzt ist es wichtig richtig zu handeln:

Im schlimmsten Fall kann das nämlich die Existenz des Käufers ruinieren. In vielen Fällen ist der Mangel nicht nur einfach unschön, sondern muss unbedingt beseitigt werden. Da meist ohnehin schon eine hohe Finanzierung im Raum steht, können hohe Kosten bei der Mängelbeseitigung tatsächlich zum wirtschaftlichen Ruin führen.

Es heißt also klug und überlegt zu handeln. Letztlich wurde etwas versprochen, was so nicht eingehalten wurde und rechtlich ist es daher durchaus möglich, dass man genau den Zustand herstellt, der versprochen wurde,  also man bekommt genau das Haus, das auch vereinbart wurde - eben ohne die entsprechenden Mängel.


Ruhe bewahren!

Wenn man feststellt, dass beim Kauf etwas schiefgelaufen ist und das Haus Mängel aufweist, dann ist das Wichtigste ein völlig unjuristischer Ratschlag, nämlich erst einmal Ruhe zu bewahren. Natürlich ist es in dieser Situation nicht leicht, das ist völlig verständlich und nachvollziehbar. Aber auf jeden Fall sollte der Käufer einen kühlen Kopf bewahren und die Situation in Ruhe überblicken. Natürlich ist die Situation sehr unangenehm, aber es ist wichtig, erst einmal eine Bestandsaufnahme der Situation und zum Umfang des Problems zu machen.


Kein blinder Aktionismus

Tatsächlich ist einer der häufigsten Fehler in dieser Situation, einfach blind loszulegen, ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Manche Fehler, die man dann begeht, lassen sich nachträglich  nicht mehr retten! Wer kopflos mit viel Geld und Aufwand Mängel beseitigt, wird es später schwer haben, zu belegen, wie überhaupt der Zustand des Hauses vor der Mängelbeseitigung war. Sollte es also ggf. zu einem Gerichtsprozess kommen, hat man eventuell entscheidend wichtige Beweise selbst zerstört.


Nicht aufgeben! Keine falschen Ratschläge einholen!

Manche Käufer neigen dazu, zu schnell aufzugeben. Jeder kann verstehen, dass die Situation unangenehm ist und man dringend jemand um Rat fragen möchte. Dennoch ist es schlicht falsch, einfach irgendwen um irgendeinen Ratschlag zu bitten. Es geht um extrem viel Geld, vielleicht sogar um die Existenz. In dieser Situation sollte man sich doch an einen Anwalt wenden. Dann hat man einen Experten an seiner Seite, der ausschließlich die Interessen des Käufers vertritt. Und wichtig, man hat die Einschätzung der Situation von jemand, der sich wirklich auskennt.

Auf keinen Fall sollte man sich von Personen verunsichern lassen, die keine ausreichende Fachkompetenz besitzen.


Was wurde versprochen?

Gerade wenn ein schriftliches Exposé beim Kauf vorlag und in diesem Exposé Versprechungen gemacht wurden, dann ist das wirklich Gold wert. Auch die typischen Formulierungen im Kaufvertrag zu einem Gewährleistungsausschluss können dem Verkäufer dann häufig nicht mehr helfen. Der Käufer sollte also unbedingt seine Unterlagen durchsehen, ob irgendwelche schriftlichen Zusagen in Bezug auf den Zustand des Hauses gemacht wurden. Oft bringt auch ein Gespräch mit der Gebäudeversicherung zu vorher gemeldeten Schäden einige interessante Erkenntnisse.


Wir können helfen!

Mit unserer rechtlichen Expertise können wir helfen, Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Am besten direkt einen Besprechungstermin vereinbaren:

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Foto(s): ©Adobe Stock/JRJfin


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