Verträge für deutsche Gesellschaften

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Bei der Anfertigung von Verträgen für deutsche Gesellschaften, poln. Tochtergesellschaften, die ihre Tätigkeit auf dem polnischen Markt aufnehmen, werde ich in der Regel gebeten, die im Ausland geschlossenen Verträge vollständig an das polnische Recht anzupassen.

📌 Einige Unternehmer bitten mich lediglich um eine "Übersetzung der deutschen Verträgen ins Polnische". In solchen Fällen erkläre ich freundlich, dass trotz der Tatsache, dass das deutsche Recht und das polnische Recht auf der Grundlage des römischen Rechts viele Gemeinsamkeiten aufweisen, eine 1:1 Anpassung von Verträgen in der Regel nicht möglich ist.

📌 Diese Forderungen von Unternehmern sind oft das Ergebnis von angenommenen Unternehmensstandards und angewandten Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen. Insbesondere wenn der Unternehmer nicht nur in Deutschland und in Polen, sondern auch im anderen europäischen Länder tätig ist, sein Ziel ist, eine kohärente Firmenpolitik und Leitgrundsätze zu schaffen.

📌 Während die vorgenannten Annahmen ausländischer Unternehmer durchaus nachvollziehbar sind, ist es in der Praxis sehr selten, dass deutsche Verträge ohne größere Änderungen an das polnische Recht angepasst werden können.

📌 Es betrifft vor allem umfangreiche Verträge in Baubranche, über die Ausführung von Arbeiten sowie Verträge im Bereich der Investitionen betreffend erneuerbare Energien. Gleiches gilt für umfangreiche Verträge, die z.B. die Pacht von Immobilien in Polen zu Investitions- oder Geschäftszwecken betreffen. Häufig enthalten solche Verträge für das deutsche Recht typische Rechtsformen, die dem polnischen Recht nicht bekannt sind.

📌 Natürlich wäre es am einfachsten, einen Vertrag nach polnischem Recht von Anfang an zu gestalten, aber darum geht es doch nicht dem Unternehmer.

💡 Um den Erwartungen der unternehmerischen Mandanten gerecht zu werden, behandle ich jede Anfrage individuell und bemühe mich, die in deutschen Verträgen getroffenen Regelungen so weit wie möglich auf das polnische Recht zu übertragen, d.h. Äquivalent zum deutschen Recht in polnischen Verträgen einzuführen, bzw. in Ermangelung dessen dem polnischen Recht bekannte Regelungen einzuführen, die die Interessen des Unternehmers entsprechend sichern.

👉 Dabei ist es wichtig, dass ein solcher Vertrag letztlich den für polnische Verträge typischen Wortlaut beibehält, damit nicht ein seltsames Gebilde von Verträgen entsteht, die dem polnischen Recht unbekannt sind, d.h. Verträge, die ich als "Flickwerk" bezeichne. Solche Verträge werden nicht nur für die Vertragspartner der Kunden, sondern vor allem für die Gerichte unverständlich sein und die Grundlage für viele verschiedene Auslegungen bilden, die nicht immer zu Gunsten des ausländischen Unternehmers ausfallen.

Ein kohärenter und verständlicher Vertrag ist die Grundlage für eine korrekte Auslegung und für die rechtliche und finanzielle Sicherheit des Unternehmers, ferner lässt die Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

#polnischeVertraege

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