Vertrag mit Euroweb (wwwe GmbH), United Media AG, Madsack Online-Service, WN Online-Service richtig kündigen

  • 2 Minuten Lesezeit

Der nachfolgende Artikel befasst sich mit dem Thema der richtigen Kündigung eines sogenannten Internetsystemvertrages. Wir haben schon mehrfach über die Internetsystemverträge von zum Beispiel

- Euroweb (wwwe GmbH)

-United Media AG

- WN Online-Service GmbH & Co. KG

- Madsack Online-Service GmbH & Co. KG

- Westfalen-Blatt OnlineService

berichtet.

Bei den uns vorliegenden Verträgen handelt es sich nahezu ausnahmslos um Verträge mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Dies entspricht vier Jahren. Diese lange Vertragslaufzeit ist, so wie es uns unsere Mandanten schildern, vielen Vertragspartnern bei Abschluss des Vertrages nicht auf Anhieb ersichtlich. Die jeweiligen Vertragspartner verpflichten sich somit über den Zeitraum von vier Jahren monatliche Raten zwischen 150 und 450 € für die Erstellung und Betreuung einer Homepage zu bezahlen. Das Gesamtvertragsvolumen kann somit schnell zum von 15.000 €-20.000 € schnell erreichen.

Dieses Gesamtvolumen wird an keiner Stelle des Vertrages erwähnt. Auch die Vertragslaufzeit wird nicht in einer Ziffer „48“ angegeben, sondern mit „achtundvierzig Monaten“ ausgeschrieben. So kann die Länge der Vertragslaufzeit schnell überlesen werden.

Viele Mandanten stellen sich nun kurz nach Abschluss des Vertrages oder auch während der Vertragslaufzeit die Frage, ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist. Die Erfahrungen der den uns liegenden Fällen zeigt, dass sofern der Vertrag fristlos von den Mandanten selbst gekündigt wird, die Gegenseite auf die Einhaltung der Vertragslaufzeit verweist.

Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Die Rechtsprechung ordnet solche Internetsystemverträge als Werkverträge ein. Grundsätzlich ist ein Werkvertrag jederzeit also auch fristlos kündbar. Dabei bietet das Gesetz unterschiedliche Arten der fristlosen Kündigung.

Auch wenn der Vertrag jederzeit kündbar ist, sollte eine solche Kündigung nicht von der Vertragspartei selbst sondern von einem Rechtsanwalt ausgesprochen werden. Denn dabei kommt es darauf an sich auf die richtige Vorschrift im Gesetz zu berufen. Ansonsten kann es sein, dass die Gegenseite auf ihre ausstehende Vergütung anspruchsberechtigt ist. Dies gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit Euroweb, United Media, WN Online-Service, Madsack, Westfalen-Blatt o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:

  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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