Vertragsschluss über soziale Medien

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Seit dem Boom der sozialen Medien werden klassische Vertriebsarten zunehmend durch Instagram, Facebook und co. ersetzt. Soziale Medien erreichen gleichzeitig eine große Anzahl von Personen aus einer bestimmten Zielgruppe. So schließen insbesondere freiberuflich tätige Personen wie Fotografen, Musiker, Kosmetiker etc. Verträge über die sozialen Medien, ohne es teilweise sogar selbst zu bemerken. Die Folge sind Erfüllungs- und ggf. Haftungsansprüche der Vertragspartner. 


Dieser Beitrag soll beleuchten, welche rechtlichen Besonderheiten der Vertragsschließung in sozialen Medien Sie beachten müssen. 



Widerrufsbelehrung

Für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen außerhalb von Geschäftsräumen - bspw. den Internetvertrieb - gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§ 312c - § 312e und § 312g BGB) sowie die Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr (§ 312i ff. BGB). 

Für Sie als Anbieter von Waren oder Dienstleistungen über die sozialen Medien bedeutet dies, dass Kunden grundsätzlich die Möglichkeit haben, den betroffenen Vertrag über einen Zeitraum von 14 Tagen zu widerrufen. 



Für wen gelten die Vorschriften des Fernabsatzrechts? 

In § 312c Abs. 1 S.1 BGB findet sich eine Legaldefinition des Begriffs ''Fernabsatzvertrag''.

»Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.«

Als entscheidende Abgrenzungskriterien bei der Frage des persönlichen Anwendungsbereichs geltend daher die Begrifflichkeit "Verbraucher" und "Unternehmer". 



Verbraucher

Als Verbraucher gilt nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


Unternehmer

Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


Beispiel:

Sie bewerben als Hochzeitsfotograf*in Ihre Dienstleistungen bei Instagram o.ä. Eine interessierte Person möchte Ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen und kontaktiert Sie über die Nachrichtenfunktion von Instagram. Sie vereinbaren eine konkrete Dienstleistung und die Kosten; dh. es kommt zu einem Vertragsschluss über die Chatfunktion über die sozialen Medien.

 

Der Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts und des E-Commerce-Rechts ist für Sie eröffnet. 




Was müssen Sie bei dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags beachten?


Einhaltung der Informationspflichten 

Schließen Sie als Unternehmer Verträge über soziale Medien, trifft Sie eine zweistufige Informationspflicht. Bereits vor Vertragsschluss müssen Sie Ihren Kunden Grundinformationen hinsichtlich des abzuschließenden Vertrags bereitstellen. Art und Umfang werden dabei jedoch von den eingesetzten Kommunikationsmitteln bestimmt. Im Anschluss müssen dem Verbraucher jedoch unverzüglich bspw. im Rahmen einer Bestellbestätigung alle Informationen in Textform zur Verfügung gestellt werden. Nach § 126b BGB müssen Sie diese Ihren Kunden auf einem dauerhaften Datenträger in Textform zur Verfügung stellen. Es empfiehlt sich daher, die notwendigen Dokumente als PDF Dokument anzuhängen. 


Beispiel: 

Über die Chatfunktion von Instagram schließen Sie mit Ihren Kunden einen Vertrag. Im Nachgang sollten Sie diesen eine Bestätigung per E-Mail zukommen. Denken Sie unbedingt daran, Ihren Kunden alle vertraglichen Informationen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc.) als PDF Dokument im Anhang der E-Mail zur Verfügung zu stellen. 



Verletzen Sie als Unternehmer nachvertragliche Informationspflichten, drohen ihnen wettbewerbsrechtliche Ansprüche, Schadensersatzansprüche nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB und Unterlassungsansprüche nach § 2 UKlaG. 


Schließen Sie einen Fernabsatzvertrag, dann müssen Sie Ihren Kunden zwingend eine Widerrufsbelehrung in Textform samt Widerrufsmusterformular zukommen lassen. 



Was ist überhaupt eine Widerrufsbelehrung und wieso muss ich diese zwingend meinen Kunden mitteilen? 

Innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist haben Ihre Kunden die Möglichkeit, von Ihrem Widerrufsrecht nach § 312g BGB Gebrauch zu machen und sich von dem Vertrag mit Ihnen ohne Angabe von Gründen wieder zu lösen. Übt Ihr Kunde also sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist (14 Tage ab Vertragsschluss) aus, wird der Vertrag zwischen Ihnen und diesem unwirksam. Ihre Kunden haben also die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist das Vertragsverhältnis damit einseitig zu beseitigen. 



Weshalb ist es denn überhaupt wichtig, meinen Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung samt Widerrufsmusterformular vorzulegen? 


Kommen Sie den oben beschriebenen Informationspflichten nicht nach, beginnt die Widerrufsfrist auch nicht vor Erfüllung dieser Pflichten zu laufen. Ohne eine wirksame Widerrufsbelehrung wird die 14-tägige Widerrufsfrist auch nicht in Gang gesetzt. Hinsichtlich nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilter Informationen sieht § 356 Abs. 3 S. 2 BGB bspw. hinsichtlich einer nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Informationserteilung eine Höchstfrist von 12 Monaten und 14 Tage nach Vertragsschluss vor, mit deren Ablauf das Widerrufsrecht spätestens erlischt. Das bedeutet für Sie im Klartext - wenn Sie als Unternehmer Ihren Informationspflichten überhaupt nicht nachgekommen sind, entfällt die Widerrufsmöglichkeit Ihrer Kunden grundsätzlich erst nach Ablauf von 12 Monaten und 14 Tage nach Vertragsschluss.



Datenschutzerklärung

Neben den Vorgaben des Fernabsatzrechts sind auch Sie verpflichtet, Vorgaben der DSGVO einzuhalten, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen über Instagram anbieten. Unter anderem bedeutet dies für Sie, dass Sie Ihren Kunden nach den Vorgaben des Art. 13 DSGVO folgende Informationen im Rahmen einer Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen müssen: 



    1. den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
    2. gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
    3. die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    4. wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
    5. gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
    6. gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind
    7. die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    8. das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
    9. wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
    10. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    11. ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und
    12. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden vorformulierte Vertragsbedingungen verstanden, die bei einer Vielzahl von Verträgen Anwendung finden. Unternehmer trifft zwar grundsätzlich keine Pflicht Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, die Vertragsverhältnisse mit Ihren Kunden unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln, um so das Vertragsverhältnis zu konkretisieren und ggf. rechtliche Haftungsrisiken zu reduzieren. 


Welche Informationen sollten meine Allgemeinen Geschäftbedingungen beinhalten? 


Konkrete Vorgaben welche Eckpunkte Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sollten, gibt es nicht. Grundsätzlich empfiehl sich jedoch, zu den nachfolgenden Punkten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Regelungen vorzusehen: 


- Preisgestaltung und Zahlungsmodalitäten

- Lieferzeiten

- Eigentumsvorbehalt

- Haftung und Haftungsbeschränkungen

- Ausschlussfristen und Gewährleistung für Mängel


Impressum

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen über Instagram anbieten, müssen Sie zwingend ein Impressum anbinden. Dabei gilt es bestimmte Mindestanforderungen zu beachten. Grundsätzlich muss ein Impressum die nachfolgenden Informationen beinhalten: 


  • den Namen (Vor- und Nachname; bei Unternehmen der komplette Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten),
  • bei juristischen Personen die Rechtsform (zum Beispiel GmbH oder AG),
  • die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Nicht ausreichend ist ein Postfach),
  • einen Kontakt, unter dem Sie die Person oder das Unternehmen schnell erreichen können – elektronisch als auch nicht elektronisch. In der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • soweit vorhanden, die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer,
  • ebenfalls, soweit vorhanden, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Gesellschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.


Bieten Sie Waren oder Dienstleistung über soziale Medien wie bspw. das soziale Netzwerk Instagram an, müssen Sie einige Vorgaben beachten. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und wir erklären Ihnen, welche Vorgaben das in Ihrem Fall sind.


Weiterführende Informationen finden Sie hier auf unserer Website. 

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/sitzende-frau-mit-smartphone-mit-herzen-und-smartphone-symbolen-2055500/

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