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Vertragsstrafe (Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. )

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Mir wurde erneut ein Mandant zur Verteidigung einer Vertragsstrafenforderung des Verbands Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erteilt.

Wie bereits mehrfach berichtet bildet die Grundlage für diese Art von Forderungen ein Verstoß gegen eine in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärung. In diesem Fall wurde die Angelegenheit bereits an die vertretenden Rechtsanwälte (JuS Rechtsanwälte) abgegeben, nachdem der Mandant ohne anwaltliche Begleitung Auskunft zu den monierten Fahrzeugen erteilt hatte.

An dieser Stelle rate ich ausdrücklich dazu, von Anfang an einen Anwalt zu beauftragen. Erfahrungsgemäß lassen sich hierdurch die besten Ergebnisse erzielen.

In der vorformulierte Unterlassungserklärung wurde eine feste Vertragsstrafe von 5.000,00€ für den Fall der Zuwiderhandlung vereinbart.

Von meinem Mandanten wird in dem auf den 03.05.2022 datierten Schreiben für zwei Fahrzeugangebote eine Vertragsstrafe von 7.500,00€ gefordert. Hinzu kommt die Aufforderung zur Abgabe einer weiteren Unterlassungserklärung mit einer entsprechend erhöhten Strafbewehrung.

Meine Erfahrung mit der Gegenseite zeigt, dass, sofern ein Verstoß vorliegt, mit geschicktem Vortrag und Verhandeln die besten Ergebnisse erzielen lassen. Für Sie bedeutet dies, dass deutlich geringere Vertragsstrafen zu zahlen sind.

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