Veruntreuung von Bundeswehr-Material: Aberkennung des Ruhegehalt nach BVerwG - Spezialist im Soldatenrecht

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Die Veruntreuung von Material oder auch die unberechtigte Nutzung von Personal bei der Bundeswehr ziehen regelmäßig disziplinare Maßnahmen nach sich. Den Soldaten muss bewußt sein, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern von der Bundeswehr und den Strafverfolgungsbehörden strikt verfolgt wird.

Rechtsanwalt und Oberstleutnant d. R. war 14 Jahre lang Vertragsanwalt eines der größten Berufsverbände Deutschlands. In dieser Zeit hat er bundesweit viele Verfahren von angeschuldigten Soldatinnen und Soldaten bis vor das Bundesverwaltungsgericht verteidigt. Seiner Erfahrung nach sollte frühestmöglich Rat bei einem im Soldatenrecht spezialierten Anwalt aufgenommen werden. Sind erst einmal Aussagen vor Vorgesetzten oder der Polizei gemacht worden, ist es ungleich schwieriger, eine erfolgreiche Verteidigung zu führen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 11.11.2021 -BVerwG 2 WD 28.20 - die Aberkennung des Ruhegehalts auf die  Berufung durch die Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft gegen ein Urteil eines Truppendienstgerichts vefügt. Der Soldat war mit der Bearbeitung von Gutschriften bei der Bundeswehr eingesetzt. Auf Anfrage von Firmen, auf welche Konten der Bundeswehr überzahlte Beträge zurück zu überweisen seien, gab er sein Privatkonto an und erhielt so Tausende von Euro überwiesen.

Im sachgleichen Strafverfahren hatte er eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten erhalten.

Die Pflicht zum treuen Dienen gebietet nach den Urteilsgründen des Bundesverwaltungsgerichts als Berufungsgericht einem Soldaten, seine dienstlichen Aufgaben und Pflichten gewissenhaft, sorgfältig und loyal zu erfüllen. Demzufolge muß ein Soldat loyal gegenüber der geltenden Rechtsordnung sein, vor allem die Strafgesetze beachten und ist insoweit verpflichtet, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 2 WD 28.18).

Die Anwaltskanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon oder e-mail an.

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