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Verurteilung und Fahrverbot wegen Amtsanmaßung

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Das Amtsgericht München, Jugendgericht, hat mit einem Urteil des Amtsgerichts München vom 17.08.2016, Aktenzeichen 1034 Ds 468 Js 178122/16, einen 19-jährigen Angeklagten wegen Amtsanmaßung nach § 132 StGB zu einer Geldauflage von 1000 Euro und einem dreimonatigem Fahrverbot verurteilt. Zugleich wurde ihm auferlegt, einen Aufsatz zum Thema: „Warum möchte ich Soldat werden? Was bedeutet mir die Uniform?“ zu verfassen.

Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte mit einem Freund am 12.06.2016 mit einem angemieteten PKW durch München. Als beide einen Bekannten mit seinem Auto erblickten, folgten sie ihm. Der Angeklagte schaltete daraufhin ein im Internet bestelltes Blaulicht auf dem Dach des Fahrzeugs sowie einen ebenfalls erworbenen blauen LED-Blitzer hinter der Windschutzscheibe an.

Der Fahrer des vorderen Fahrzeugs ging daher davon aus, dass sich ein ziviles Dienstfahrzeug der Polizei hinter ihm befand und er nun einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Er fuhr daraufhin an den rechten Fahrbahnrand und hielt dort an. Der Angeklagte stoppte mit seinem Fahrzeug hinter dem Fahrzeug des Geschädigten und kam mit einer gelben Warnweste bekleidet an das Fahrerfenster des Fahrzeugs. Er verlangte durch das geöffnete Fahrerfenster: „Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte.“ Der Fahrer erkannte ihn jedoch und wusste daher auch, dass er nicht bei der Polizei war, und verständigte daraufhin die Polizei.

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig. Er entschuldigte sich bei seinem Bekannten.

Die zuständige Jugendrichterin wendete Jugendstrafrecht an und legte ihm auf, eine Geldauflage in Höhe von 1.000,- an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Da der Angeklagte Soldat werden möchte und die Tat und das Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung darauf hindeuten, dass dieser zu einer Überschätzung von Machtsymbolen neigt, wurde er darüber hinaus zur Abfassung eines 2-seitigen Aufsatzes zum Thema „Warum möchte ich Soldat werden? Was bedeutet mir die Uniform?“ angewiesen.

Da die Tat zudem eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers darstellt, wurde gegen ihn außerdem ein 3-monatiges Fahrverbot gemäß § 44 StGB verhängt“.

Mit der Einziehung des Blaulichts sowie des LED-Blitzers zeigte sich der Angeklagte einverstanden.


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