V+Mittelstandspolice: Schadensersatzansprüche gegen Quantum Leben AG prüfen

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Die Anleger der V+Mitttelstandspolice sind nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte einem Etikettenschwindel aufgesessen. Das macht sich heute bemerkbar, da in der Regel nahezu ein Totalverlust eingetreten ist. Darüber wurde in den letzten Monaten informiert. In vielen Fällen dürften aber Schadensersatzansprüche gegen die Quantum Leben AG aus Liechtenstein bestehen.

1. Keine fondsgebundene Rentenversicherung 

Mehreren Mandanten von Witt Rechtsanwälte wurde die V+Mittelstandspolice über die Venture Plus Versicherungsvertriebs GmbH oder vermeintlich freie Anlageberater als fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Über diese Police sollte in mittelständische Unternehmen, in Anteile an V+Fonds und in festverzinsliche Wertpapiere investiert werden. 

Diesen Eindruck vermittelte insbesondere eine sogenannte Produktbroschüre. Die Information zu den Anlagen, die von der Quantum Leben AG herausgegeben wurde, führt weitgehend vergleichbare Investitionsgegenstände des sogenannten Venture Plus Ethik Invest ETI auf. Angesichts dessen ist es kaum verständlich, warum ein derart plötzlicher und weitgehender Verlust eintreten konnte. Das wird erst klar, wenn man den vermeintlichen Fonds näher betrachtet. Hinter der ISIN AT0000A13Q16 verbirgt sich kein Investmentfonds oder etwas ähnliches, sondern ein Zertifikat auf der Grundlage eines Indexes Venture Plus Ethik Invest.

2. Wette statt Werten

Damit wurde nach dem Verständnis von Witt Rechtsanwälte eben nicht in reale Werte investiert, sondern es dürfte praktisch eine Wette auf die Entwicklung eines Indexes abgeschlossen worden sein. Eines Indexes, über den anders als beim DAX oder Dow Jones keinerlei Informationen leicht verfügbar sind und der daher als intransparent angesehen werden kann.

Für solche Wetten ist es typisch, dass sich ein Gewinn oder Verlust aus der Anwendung bestimmter Formeln ergibt und damit nicht zwingend die reale Entwicklung der vermeintlich zugrundeliegenden Investments widerspiegelt. Das könnte die enormen Verluste der V+Mittelstandspolice erklären.

3. Unzureichende Aufklärung

Nach der Überzeugung von Witt Rechtsanwälte wurden die Anleger daher nicht ausreichend über den Inhalt und die Risiken der Lebensversicherung aufgeklärt. Das betrifft sowohl die Darstellung in der Produktbroschüre der Venture Plus Versicherungsvertriebs GmbH als auch in der Information zu den Anlagen von der Quantum Leben AG.

Es hätten insbesondere Hinweise zu der Ausgestaltung als Zertifikat und dem Zusammenhang mit dem Index Venture Plus Ethik Invest erfolgen müssen.

4. Schadensersatzanspruch gegen Quantum Leben AG

Witt Rechtsanwälte machen vor diesem Hintergrund bereits Schadensersatzansprüche gegenüber der Quantum Leben AG geltend. Die Versicherung ist aus Sicht der Rechtsanwälte nicht nur für ihre eigene Informationsunterlage verantwortlich, sondern auch für die Produktbroschüre, da diese mit ihrem Wissen verwendet worden sein dürfte.

Andere Betroffene der V+Mittelstandspolice sollten ihre Möglichkeiten kurzfristig durch einen fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen. In vielen Fällen dürften ebenfalls Schadensersatzansprüche bestehen. 

Witt Rechtsanwälte stehen Geschädigten aus dem gesamten Bundesgebiet gerne für eine Prüfung zur Verfügung.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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