Volkswagen, Betrug: V6-Diesel betroffen, CO2-Abgaswerte manipuliert - Ihre Rechte

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Die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA hat festgestellt, dass auch V6-Diesel von VW betroffen sind. Außerdem hat VW falsche CO2-Zertifikate vorgelegt. Letzteres ist ein neuer Tatbestand, da es um Typisierung geht, nicht um Manipulationssoftware.

Der Abgasskandal im VW Konzern weitet sich aus und erreicht auch die Luxusklasse. Presseberichten zur Folge ist nun auch Porsche betroffen, V6-Diesel sollen mit Manipulationssoftware ausgestattet worden sein. Betroffen ist auch Audi. Porsche hat den Verkauf von Cayenne-Dieseln in Nordamerika eingestellt. Dabei handele es sich um eine freiwillige Maßnahme, betonte die Tochter des Volkswagen-Konzerns am 03.11.2015 in einer Erklärung. Betroffen seien Fahrzeuge der Modelljahre 2014 bis 2016. Besitzer der Modelle könnten ihre Wagen weiter wie bisher fahren.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldete am 03.11.2015, der VW-Konzern räume Betrug bei der Typenzulassung von Blue-Motion-Modellen ein. Diese werden als besonders umweltfreundlich beworben. Bei 800.000 Autos würden falsche Werte bei CO2- und Verbrauchsangaben gemacht. Erstmals sei auch von Benzinmodellen die Rede. Die FAZ verlautbarte: „Es handelt sich nach Einschätzung der internen Revision nicht um einen technischen Defekt oder einen Eingriff in die Software, sondern schlicht um betrügerische Angaben. Da die Kunden dadurch aller Voraussicht nach einen Mangel oder Wandlung einfordern können, wird VW zusätzlich einen hohen Betrag zurückstellen müssen, nämlich rund 2 Milliarden Euro.“ Im Raum stehen auch Steuernachforderungen, die die Halter betroffener Fahrzeuge treffen könnten. Dies ist ein neuer Tatbestand, da es um Typisierung geht, nicht um Manipulationssoftware,

„Nach derzeitigem Erkenntnisstand können davon rund 800 000 Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns betroffen sein“, heißt es in einer Mitteilung am Dienstagabend von VW. „Die wirtschaftlichen Risiken werden in einer ersten Schätzung auf rund zwei Milliarden Euro beziffert.“

Dies ist für die Käufer dieser Fahrzeuge unzumutbar. Falsche CO2-Zertifikate können technisch nicht nachgebessert werden. Jedes weitere Zuwarten verschlechtert Ihre Rechte, da Fristen einzuhalten sind. Solange die Nachbesserung lediglich angekündigt und deren Ende nicht absehbar/unmöglich ist, können Käufer neuwertiger Fahrzeuge, solange die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen (24 Monate bzw. 2 Jahre), u. U. sogar die Neulieferung eines Fahrzeugs verlangen, mitunter ohne Nutzungsersatz.

Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag setzt dabei im Wesentlichen voraus, dass das erworbene Fahrzeug einen Mangel hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Ein weiterer Gesichtspunkt, ob Ansprüche bestehen, ergibt sich daraus, ob sich aufgrund der umstrittenen Software der Wert eines Fahrzeuges erheblich verschlechtert hat. Ein solcher Wertverlust ist möglich und wäre ein sog. merkantiler Minderwert. Der Gesetzgeber unterscheidet in § 434 BGB verschiedene Arten von Sachmängeln. Die Rechtsfolgen bei Sach- und Rechtsmängeln im Kaufrecht sind in § 437 BGB genannt: Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Anwaltliche Beratung und Vertretung ist bei der gegebenen Sach- und Rechtslage angezeigt.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.


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